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Nebenkosten

Nebenkostenerhöhung: Rechte prüfen und Nachzahlung vermeiden

Von Tom Hess | 7. Januar 2025
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Tom Hess


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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Tom Hess, “Nebenkostenerhöhung: Rechte prüfen und Nachzahlung vermeiden”, Hausjournal.net, 07.01.2025, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 24.06.2025, https://www.hausjournal.net/nebenkostenerhoehung

Die Nebenkosten reichen oftmals von der Höhe nahe an die eigentliche Miete heran. Schon alleine dieser Umstand bedeutet für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter oftmals Sprengstoff. Dabei hat der Vermieter oft auch das Recht zur Erhöhung der Nebenkostenabrechnung. Da diese deutlich über vorangegangen Abrechnungen liegen kann, zweifeln viele Vermieter deren Rechtmäßigkeit an. Im Anschluss erhalten Sie nützliche Antworten zur Nebenkostenerhöhung.

nebenkostenerhoehung

Optionen bei der Nebenkostenabrechnung

Wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht, müssen insbesondere die kalten Betriebskosten im Mietvertrag schon vor Beginn des Mietverhältnisses berücksichtigt werden. Grundsätzlich stehen den beiden Parteien drei verschiedene Wege offen:

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Können Nebenkostenerhöhungen von 70 oder 80 Prozent legitim sein?

Explizit die Betriebskostenerhöhung der Nebenkosten in Form erhöhter Abschlagszahlungen können Mieter oft nicht nachvollziehen bzw. verwechseln gerne einige Aspekte. Mieten können bekanntlich ja nicht beliebig erhöht werden, sondern sind prozentual gedeckelt. Davon ausgehend vermuten einige Mieter, dass eine Erhöhung der Nebenkosten um beispielsweise 70 oder gar noch mehr Prozent ebenfalls nicht rechtskonform sein kann.

Die Betriebskostenerhöhung läuft unter anderen Aspekten

Dabei haben beide Formen der Betriebskostenanpassung nicht miteinander gemeinsam und so hohe Nebenkostenerhöhungen kann es durchaus geben. Es kann sogar sein, dass Sie als einziger Mieter von mehreren Mietern eine hohe Nebenkostensteigerung erfahren.

Die Nebenkosten können exakt nach real gestiegenen Kosten erhöht werden

Grundsätzlich gilt: der Vermieter kann natürlich nicht wie er will die Nebenkosten nach Gutdünken erhöhen. Grundlage stellt immer die letzte aktuelle und tatsächliche Nebenkostenabrechnung bzw. deren Einzelbeträge dar.

Höhe der Nebenkosten irrelevant- tatsächliche Kosten ausschlaggebend

Das wiederum bedeutet, der Vermieter muss Ihnen die entsprechenden Belege zu den Kosten zeigen. Daraus kann sich dann aber durchaus eine Nebenkostenerhöhung ergeben, die 70 Prozent oder mehr beträgt. Unter den geschilderten Gegebenheiten wäre diese Anpassung der Nebenkosten also völlig legitim, solange der Vermieter den entsprechenden Nachweis erbringt.

Nebenkostenerhöhung nur für einen von vielen Mietern?

Dass es jedoch nur Sie als Einzigen von mehreren Mietern mit einer hohen Nebenkostenangleichung treffen kann, ist wiederum im individuellen Verbrauch der einzelnen Mietparteien begründet. Aber natürlich muss auch hier der Vermieter einen entsprechenden Nachweis erbringen. Prinzipiell sind die Anpassungen der Abschlagszahlungen zu den Betriebskosten auch in Ihrem Sinn als Mieter, da so die Nachzahlung nach der Jahresendabrechnung deutlich geringer ausfallen wird – oder sogar eine Rückzahlung anstehen kann.

Betriebskostenerhöhung bei Pauschalen

Anders sieht die Kostenerhöhung einer Betriebskostenpauschale aus. Damit der Vermieter diese durchführen kann, muss sie schon beim ersten Ausfüllen des Mietvertrags vor Ihrem Antritt in den Mietvertrag in Form einer entsprechenden Erhöhungsklausel vereinbart worden sein. Haben Sie hier zuvor eine Kostenpauschale vereinbart, die bei Bedarf in eine Abschlagszahlung umgewandelt werden kann (ebenfalls entsprechend bei der Erstunterzeichnung des Mietvertrags zu berücksichtigen), muss die Miete um die bisherige Nebenkostenpauschale gesenkt werden.

Erhöhen der Nebenkosten bei Inklusivmieten

Bei Inklusivmieten können die Nebenkosten aufgrund ihrer vereinbarten Rechtsform in der Regel nicht erhöht werden.

Tipps & Tricks
Unabhängig von Formfehlern hat eine Erhöhung der Nebenkosten dennoch mit sofortiger Wirkung Gültigkeit, da Formfehler keinen direkten Bezug zu den real gestiegenen Nebenkosten haben.
Artikelbild: Marco2811/stock.adobe.com

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