Pool keinesfalls, Planschbecken eventuell
Ein fest installierter Pool ist in einem Kleingarten verboten. Er widerspricht der Idee des Kleingartens, in dem Erholung und Gärtnern im Mittelpunkt stehen. Das Pools der Erholung dienen, wird in vielen Präzedenzfällen in gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Thema verneint.
Dennoch können kleinere mobile Planschbecken vom Verein erlaubt werden. Das größte Konfliktpotenzial entsteht mit der Tatsache, dass durch spielende Kinder ein unvermeidbarer Geräuschpegel entsteht. Manche benachbarte Pächter stört das weniger, andere sehr.
In mancher Vereinssatzung wird das Aufstellen und Stehenlassen über zwei oder mehr Tag ausgeschlossen. Nur Planschbecken, die am selben Tag wieder abgebaut werden, sind zugelassen. Folgende Maximalgrößen und Maße finden sich in vielen Satzungen:
- Durchmesser 1,50 Meter oder
- Inhalt drei Kubikmeter
- Aufbauhöhe sechzig Zentimeter bei fünfzig Zentimeter Füllhöhe
Typische Interessenkollisionen
Bezüglich der Ruhezeiten im Kleingarten kollidieren oft der Zeitpunkt des Benutzens mit der Ruhezeit. Beispielsweise wird gerne am schulfreien Feier- oder Sonntag ein Planschbecken aufgebaut, wenn ganztägige Ruhezeit gilt.
Das Dulden des Planschbeckens kann auch vom Zeitpunkt abhängen. Wird es beispielsweise samstags nach der Mittagsruhe vor der beginnenden Wochenendruhezeit meist am späten Nachmittag benutzt, ist die Duldung wahrscheinlicher.
Einige Begleitumstände und Nutzungsbedingungen sind für eine Duldung des Planschbeckens zwingende Voraussetzung:
- Strengstes Verbot, das Wasser säubernde Chemikalien einzusetzen
- Mit einer auch leichten Bodenverankerung werden kleine Pools zu Bauwerken
- Die Wasserentsorgung muss biologisch und ökologisch umsichtig erfolgen
- Die Nutzung ist nur Kleinkindern vorbehalten, keine Jugendlichen und Erwachsenen
- Der Verein kann bei ausuferndem Lärm ein zukünftiges Verbot in die Satzung aufnehmen