Differenzen in der Bewertung
Im Grundsatz bestimmt das Kleingartengesetz im Paragrafen drei, dass dauerndes Wohnen im Kleingarten nicht zulässig ist. In den weiteren Ausführungen werden aus diesem Grund untersagte Einrichtungen und Installationen untersagt. Flankiert werden die Regelungen durch die jeweils gültige Satzung des Kleingartenvereins. Eine fest installierte Toilette im Kleingarten ist verboten, was aber eine indirekte Folge der untersagten Wasserversorgung einschließlich Abwasser darstellt.
Je nach Strenge der Auslegung interpretieren örtlich Behörden wie Ordnungsämter oder Vereinsvorstände die dauerhafte Bewohnbarkeit anders. In manchen Fällen kann bereits eine auf dem Boden liegende Matratze und ein Internetanschluss zu deutlichen und daher nicht erlaubten Indizien gezählt werden. An anderer Stelle darf man gemeinschaftliche, vom einzelnen Garten nutzbare Versorgungsanschlüsse nutzen. Abgesehen von diesen Indikatoren kann die gesetzliche Regelung zur Anmeldung des Wohnorts weiterhelfen.
Legal oder illegal zwischen Aufenthalt und Wohnen
Das Übernachten saisonbedingt auch mehrere Tage beziehungsweise Nächte hintereinander ist erlaubt. Der Paragraf zwanzig des Bundesmeldegesetzes definiert: Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Diese Formulierung lässt zwar Spielraum, aber in fortführender Rechtsprechung wird Wohnraum mit Fähigkeit zum Anmelden als Wohnadresse präziser definiert. Im Kleingartengesetz sind folgende dieser Bedingungen explizit untersagt:
- Abwasseranschluss
- Eingebaute Toilette
- Internet, Telefon und/oder Satellitenschüssel
- Ortsfeste Heizung
- Stromanschluss
- Wasseranschluss
Generell kann in der Praxis als pragmatischer Leitfaden gelten: So lange eine andere feste Meldeadresse besteht, ist der Aufenthalt im Kleingarten nicht als Dauerwohnen zu bewerten. Das gilt auch für mehrwöchige Aufenthalte mit Übernachtungen beispielsweise in den Schulferien. In anderer Definition darf der Aufenthalt nicht zum Ausbau zum Lebensmittelpunkt münden.