Steile Dächer – Lawinengefahr
Je steiler ein Dach ist, desto größer ist die Gefahr, dass sich hier eine Lawine oder ein Schneebrett lösen kann. Daher ist in vielen Gemeinden das Schneefanggitter auf dem Dach bereits Vorschrift.
Besonders Besitzer von Dächern, die zum öffentlichen Verkehrsraum hin ausgerichtet sind, müssen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Personen- und Sachschäden zu verhindern.
Bundesländer und Gemeinden
In einigen Bundesländern sind Schneefangsysteme nicht erforderlich, dazu gehören beispielsweise Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen. Niedersachsen hingegen hat seinen Gemeinden in einigen Regionen die Möglichkeit gegeben, eine Vorschrift für Schneefanggitter festzuschreiben.
Andere Bundesländer haben all ihren Gemeinden diese Möglichkeit eingeräumt. Dann entscheiden allein die Gemeinden, ab welcher Dachneigung und für welche Dächer die Schneefanggitter Vorschrift sind.
Verordnungen der Gemeinden
Die meisten Gemeinden schreiben im Falle einer Schneefanggitterpflicht vor, dass Dächer ab einer Neigung von 45 Grad geschützt werden, die in Richtung des öffentlichen Verkehrsraums weisen.
Natürlich kann an gefährdeteren Stellen und Orten auch eine weitaus schärfere Pflicht für Schneefanggitter vorhanden sein. Deshalb sollte man sich unbedingt beim örtlichen Bauamt oder der Gemeindeverwaltung erkundigen.
Schneefanggitter – was ist zu beachten?
- Dachneigung
- Lage des Daches zum Verkehrsraum
- Standort des Gebäudes in schneereicher Region
- Gemeindeverordnung
Schon ein Schneeball, den Ihre Kinder auf das übervolle Schneedach werfen, kann eine Dachlawine auslösen, unter der Ihre Kinder verschüttet werden können.