Normen für Siebdruckplatten
In der übergreifenden Regelung zählen die Klassifizierungen und Vorschriften der Normen für Holzwerkstoffe im Bauwesen nach DIN EN 13986 als Leitlinien. Unter den vielen dort aufgeführten Holzwerkstoffen bildet Sperrholz eine eigene Kategorie. Innerhalb dieser Kategorie wird wiederum die Siebdruckplatte eingeordnet. Im normierten Bauwesen wird sie genauer als Baufurniersperrholz (BFU) klassifiziert.
In der Norm und artverwandten bzw. untergeordneten Normen sind folgende Faktoren definiert:
- Feuchtebeständigkeitsbereich: Außenbereich
- Maßtoleranzen in Breite, Dicke, Geradheit der Kanten, Länge und Rechtwinkligkeit
- Nutzungsklassen (NKI): NKI zwei für feucht, NKI drei für außen
- Mindestgüte der Verklebung: Klasse zwei bis drei nach EN 314
- Verleimungsqualität BFU 100 oder BFU 100 b
Die Regelungen zum Erscheinungsbild der Oberflächen spielen bei Siebdruckplatten keine Rolle, da sie mit braunem Phenolharz versiegelt sind.
Wetterfest ohne weitere Behandlung
Die Witterungsbeständigkeit der Siebdruckplatte ergibt sich aus der wasserfesten Verleimung (Water Boiled Proof) und der Phenolharzbeschichtung. Durch die starke Pressung werden die Furnierblätter der Birke vollständig mit Leim getränkt und gesättigt in den Holzporen verschlossen. Daher ist die oft empfohlene Kantenversiegelung der Siebdruckplatte eigentlich eine nicht notwendige „Dreingabe“. Die Produktionsweise der Platte bringt bereits ohne zusätzlichen Schutz ausreichend wetter- und witterungsbeständige Eigenschaften mit sich.
Da kein Wasser in die Siebdruckplatte eindringen kann, ist auch das Bilden von Eis bei Frost ausgeschlossen. Daher sind die Platten auch gegenüber Minustemperaturen völlig unempfindlich. Einschränkungen können lediglich durch starke mechanische Beschädigungen entstehen.
Sind Löcher oder Kanten ausgefranst und gesplittert, besteht die Möglichkeit, dass sich Wasser einlagert bzw. „hängen bleibt“. Auch wenn der Leim ein weiteres Eindringen oder gar Aufsaugen und Quellen verhindert, kann Eisbildung durch Frost im ungünstigen Fall mechanische Beschädigungen durch „Sprengen“ verstärken.