Wer ist zuständig beim Defekt einer Telefondose?
Wenn auf einer Telefondose kein Signal liegt, kann das zwei Gründe haben:
1. Keine Anmeldung bei einem Netzbetreiber
2. Zuleitung defekt
Ist ersteres der Fall, gibt es im ganzen Haus bzw. in der ganzen Wohnung kein Signal. Wenn also mehrere Telefondosen installiert sind, kann an keiner von ihnen ein Telekommunikationsgerät betrieben werden.
Möglich ist aber auch, dass das Zuleitungskabel zur betreffenden Telefondose defekt ist. In dem Fall können die davor liegenden Dosen noch funktionieren – sofern es sich nicht um die 1. TAE handelt. Die 1. TAE (Telekommunikations-Anschluss-Einheit) ist die Telefondose, die den Anschluss zur Amtsleitung des Netzbetreibers herstellt und an die alle weiteren TAE angeschlossen sind. Die 1. TAE stellt die Grenze zur haus- bzw. wohnungsinternen Telefonleitung dar ist auch Eigentum des Netzbetreibers.
Damit wären wir bei den Zuständigkeiten. Zuständig sein können etweder:
- Sie
- Bei Mietwohnverhältnis: Vermieter
- Netzwerkbetreiber
Zuständigkeit oder Veränderungsrecht?
Nun muss aber der Begriff „Zuständigkeit“ in diesem Zusammenhang erläutert werden. Die Besitzverhältnisse sind klar geregelt. Alles bis einschließlich der 1. TAE gehört dem Netzbetreiber. Die Leitung ab der 1. TAE und alle weiteren TAE gehören Ihnen. Schäden an der Zuleitung vom APL (Anschlusspunkt Linientechnik, der Hausanschluss, meist im Hausanschlussraum im Keller) zur 1. TAE und an der 1. TAE liegen demnach im Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers. Schäden an daran anschlossenen Leitungen oder Telefondosen in Ihrem.
Statt „Zuständigkeit“ sollte man allerdings eigentlich eher von „Veränderungsrecht“ sprechen – denn die Eigentumsdefinition dient vor allem dazu, Teilnehmern das Herumhantieren an der Hausanschlussleitung zu verbieten. Das kann nämlich zu Störungen des öffnetlichen Telefonnetzes führen, die Telekom und Co. viel Ärger bringen würden.
Die Zuständigkeitsbereiche beziehen sich deshalb auch zunächst nur auf die Reparatur und nicht auf die dabei entstehenden Kosten! Zumindest läuft es in der Praxis normalerweise so. Ist also das Zuleitungskabel zwischen APL und 1. TAE defekt, schickt der Netzbetreiber in der Regel einen Techniker vorbei, der das Kabel repariert. Eine Rechnung bekommen Sie dennoch häufig zugeschickt, es sei denn, der Schaden ist eindeutig Verschulden des Netzbetreibers, was selten der Fall ist. Bei Schäden durch höhere Gewalten wie Blitzschlag fällt die Zahlungspflicht in der Regel in Ihren Zuständigkeitsbereich, in den des Vermieters oder der Gebäudeversicherung.