Treppenbau: Was ist eine Unterschneidung?
Die Treppen-Norm DIN 18065 legt genau fest, um was es sich bei einer Unterschneidung handelt. (Beinahe) jede Stufe besitzt eine Vorderkante, die ein Stück weit über die senkrechte Setzstufe hinausragt: Das waagerechte Maß dieses kleinen Abschnitts ist die Unterschneidung.
Die Unterschneidung ragt also um ein paar Zentimeter über die jeweils darunter liegende Stufe hinaus und vergrößert damit die Trittfläche. Das ist sehr praktisch, weil durch einen größeren Auftritt mehr Sicherheit entsteht.
Wie groß soll die Unterschneidung sein?
Die Unterschneidung einer offenen Treppe sollte laut Vorschrift mindestens 3 cm betragen: Eine offene Treppe besitzt Öffnungen zwischen den einzelnen Trittstufen, die Setzstufen fehlen. Die Unterschneidung schützt den Benutzer der Treppe also davor, in die Öffnung zu treten.
Bei baurechtlich notwendigen geschlossenen Treppen, also wenn keine Öffnungen zwischen den Trittstufen bestehen, sollten die Unterschneidungen so lang sein, dass mindestens 26 cm breite Auftrittflächen entstehen.
Ist die geschlossene Treppe baurechtlich nicht notwendig, benötigt sie inklusive Unterschneidung Trittflächen von mindestens 24 cm. Wird das Maß auch ohne Unterschneidung erreicht, darf die künstliche Stufenverlängerung auch wegfallen.
Wie lang darf die Unterschneidung an der Treppe sein?
Die Unterschneidung jeder Stufe darf höchstens bei 5 cm liegen, sonst besteht Gefahr, mit dem Fuß daran hängenzubleiben. Falls mit diesem Maß keine ausreichende Trittfläche zu erreichen ist, gibt es eine andere Möglichkeit, die geschlossene Treppe sicher zu gestalten:
Das Schrägstellen der Setzstufen dient der Vergrößerung der Auftrittflächen, ohne dass die Treppe dabei mehr Raum einnehmen muss. Eine praktische Lösung!