Welche Türbreite sollte die Badezimmertür haben?
Die Türen müssen über eine lichte Breite (quasi das Fertigmaß) von mindestens 90 Zentimetern begehbar sein. Außerdem sollten Sie bei der Auswahl und beim Einbau der Tür für ein Behinderten-WC auf folgende Dinge achten:
- Die Tür sollte nach außen aufgehen und im Notfall von dort aus zu öffnen sein.
- Hilfreich ist ein so genannter Zuzieh-Stangengriff, der Rollstuhlfahrern das Schließen der Tür wesentlich erleichtert.
- Alternativ kann auch ein Drehflügeltürantrieb eingebaut werden.
- Das Türschloss sollte gut bedienbar sein und einen möglichst großen Griff haben.
- Achten Sie außerdem auf einen ausreichend großen Abstand zwischen dem Türschloss und dem Türgriff.
Warum eine ausreichende Türbreite so wichtig ist
Je breiter die Tür ist, desto besser lässt sich das Bad auch von Rollstuhlfahrern erreichen und wieder verlassen. Die Breite von 90 Zentimetern ist noch relativ gering gewählt, sie stellt eine Mindestbreite dar, die unbedingt eingehalten werden sollte. Wenn es die Platzverhältnisse erlauben, sollten Sie möglicherweise noch eine weitere Tür einsetzen. Denken Sie aber bei der Auswahl der Tür auf einen ausreichenden Platz in der Öffnungsrichtung.
Andere wichtige Maßnahmen zur Auswahl der Einrichtung
Es gibt noch eine ganze Menge an Maßnahmen, die in barrierefreien WCs zu finden sind. Dies können beispielsweise links und rechts von der Toilette angebrachte Stützgriffe sein, genauso aber auch höhenverstellbare Waschbecken und Spiegel sowie andere Einrichtungen, die das tägliche Leben erleichtern sollen. Achten Sie besonders auf die Kleinigkeiten, darunter beispielsweise farblich von der Wand abgehobene Schalter und Bedienelemente, welche die Benutzung dieser Einrichtung wesentlich erleichtern.
Eine Tür mit Rückholgriff verwenden
Unterschätzen Sie keinesfalls eine einfache und in den meisten Fällen auch sehr günstige Einrichtung in Form eines Griffes oder einer Stange, die an der Innenseite der Tür angebracht werden kann und die das Schließen der Tür wesentlich erleichtert. Handelt es sich um einen Rollstuhlfahrer, muss dieser nicht rückwärts fahren und dabei noch nach vorn ergreifen, um die Tür zu schließen.