Barrierefreiheit: Maximale Höhe der Türschwelle
Die DIN 18040 umfasst alle Vorgaben für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Gebäuden. Dabei geht Die DIN 18040-1 auf öffentliche Gebäude ein, während die DIN 18040-2 für Wohnungen und Gebäude mit Wohnungen inklusive der zugehörigen Außenanlagen.
Für barrierefreie Wohnungen ist in dieser Norm festgehalten, dass eine Türschwelle maximal 2cm hoch sein darf, wenn ein Verzicht auf eine Türschwelle technisch nicht möglich ist. Aus technischen Gründen kann eine Türschwelle zur Abdichtung eines Raumes gegen einen anderen Raum benötigt werden.
Maximale Höhe der Türschwelle in nicht barrierefreien Wohnungen
Ist keine Barrierefreiheit vereinbart, gibt es keine Obergrenze für die Höhe von Türschwellen. Die DIN 18040 empfiehlt zwar, eine maximale Höhe von 2,5cm anzustreben, rechtlich bindend ist diese Empfehlung allerdings nicht. Türschwellen bis zu einer Höhe von 40mm sind gerade in Altbauten noch heute häufig zu finden. Um auch im späteren Leben altersgerecht wohnen zu können, sind hier sinnvolle Lösungen gefragt.
Um einen Höhenausgleich zu schaffen, können Türschwellen an vielen Stellen im Haus relativ einfach entfernt oder erneuert werden. Wenn ohnehin größere Renovierungsarbeiten anstehen, kann ein Höhenausgleich zwischen Fußboden und Türschwelle auch durch einen Neuaufbau des Bodenbelags realisiert werden.
Diese Maßnahmen sind allerdings relativ aufwändig.
Barrierefreie Türschwellen zwischen Zimmern, ebenso wie zwischen Innen und Außen, können ebenfalls mit Hilfe von Rampen hergestellt werden. Hier unterscheidet man zwischen Schwellenbrücken, die die komplette Türschwelle überdecken und Keilrampen, die einseitig an den Absatz angelegt werden.