Wie ist die Abstandsflächenregelung bei einem Dachüberstand?
Viele Bauordnungen verwenden als Grundlage zur Berechnung der einzuhaltenden Abstandsfläche die Wandhöhe. Dächer werden je nach Neigung nicht, zu einem drittel oder voll der Wandhöhe zugerechnet.
Üblicherweise müssen 0,4 H (also 40% der Wandhöhe) als Abstandsfläche zu Nachbargebäuden eingehalten werden.
In vielen Fällen wird der Dachüberstand bei der Bemessung der Abstandsfläche nicht berücksichtigt – Klarheit kann nur das örtliche Bauamt geben! Dies gilt auch bei einer Grenzbebauung, bei der der Dachüberstand auf das Nachbargrundstück ragt.