Anbau oder Dekoration
Die Regelungen für ein Vordach lehnen sich an die Vorgaben für Terrassendächer an, die ja frei interpretiert übergroße Vordächer darstellen. Auf Privatgrundstücken sind fast alle Vordachtypen genehmigungsfrei. Sie müssen in einer Bauanzeige dem Bauamt lediglich gemeldet werden.
Größtes Hindernis bei einem Vordach in einer Größe von bis zu etwa zwei Quadratmeter überdachter Fläche kann die optische Erscheinung sein. Der jeweilige lokale Bebauungsplan gibt Farben und Formen vor. In einzelnen Regionen können Anbauten generell ausgeschlossen sein, zu denen ein Vordach genau genommen zählt. In der Mehrheit der Fälle interpretieren die Behörden ein kleines Vordach als Dekorationselement, nicht als Anbaumaßnahme. Allerdings sollte auf auffällige Farben und Formen verzichtet werden.
Raumfreibetrag entbindet von einer Genehmigung
Anders als bei frei schwebenden Vordächern zählen Konstruktionen mit Stützpfeilern und Pfosten und Vordächer in Form eines Walmdachs zu den Anbauten. Jedoch gibt es im Baurecht für Terrassendächer eine Regelung in jedem Bundesland, die eine Genehmigungspflicht aussetzen. Da sich die Interpretation für Vordächer daran anlehnt, ist der sogenannte Raumfreibetrag in den meisten Fällen übertragbar.
Dieser Freibetrag beträgt dreißig Quadratmeter überdachte Fläche bis zu drei Metern Tiefe in folgenden Bundesländern:
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
In diesen Bundesländern existieren dreißig Quadratmeter Freibetrag ohne Tiefenvorgabe:
- Baden-Württemberg
- Niedersachsen
Abweichende Regelungen geben folgende Bundesländer vor:
- Brandenburg: zwanzig Quadratmeter bis zu 75 Kubikmeter umbauten Raum
- Bremen: drei Meter Höchsttiefe ohne weitere Vorgabe
- Hessen: Terrassen und Vordächer zählen zu verfahrensfreien Baumaßnahmen
- Rheinland-Pfalz: fünzig Kubikmeter umbauter Raum ohne weitere Vorgabe
- Saarland: 36 Quadratmeter und drei Meter Höchsttiefe
- Thüringen: dreißig Quadratmeter bei vier Metern Höchsttiefe