Anforderungen an das Schlitzen von Wänden
Das Schlitzen von Wänden erfolgt in Innenwänden, die gemauert, also in Nassbauweise errichtet wurden. Allerdings darf nicht einfach geschlitzt werden. Die Anforderungen und Vorgaben zum Schlitzen von Wänden sind in der DIN EN 1996-1-1 vorgegeben. Die Dicke der Innenwand ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Bei nicht tragenden Wänden sollten diese Vorgaben auch angewendet werden
Allerdings betrifft die DIN EN 1996-1-1 tragende Wände. Für nicht tragende Wände gibt es keine näheren Vorgaben. Jedoch ist allgemein anerkannt, dass die Vorgaben aus der DIN EN für tragende Wände auch auf nicht tragende Wände angewandt werden sollten.
Unterscheidung von Schlitzen in der Wand
Dann ist noch zu berücksichtigen, dass unterschiedlich geschlitzt werden kann. Folgende Ausrichtungen beim Schlitzen sind gestattet:
- horizontale Schlitze
- vertikale Wandschlitze
Es sollte allgemein bekannt sein, dass diagonal nicht geschlitzt werden darf, da auch Installationen nicht so verlegt werden dürfen.
Die Schlitztiefe
Die üblichen Schlitztiefen liegen zwischen 10 und 30 mm.
Horizontales Schlitzen von Wänden
Zunächst gilt, dass horizontale Schlitze nicht mehr als 40 cm über oder unter einer Rohdecke gezogen werden dürfen. Anders ausgedrückt heißt das maximal 40 cm unterhalb von Rohdecken, also ohne Verkleidungen, und maximal 40 cm über dem Rohboden, also ebenfalls ohne Beläge. Belagstärken müssen also von den 40 cm subtrahiert werden.
Grundsätzlich stellt das horizontale Schlitzen die größten Probleme dar, da der Wandquerschnitt über die gesamte Länge des Schlitzes verringert wird. Insbesondere die Tragfähigkeit leidet also unter horizontalen Schlitzen in besonderem Maße.
Daher sind die Wandstärken ausschlaggebend, ob überhaupt geschlitzt werden darf. Zu unterscheiden sind hier wieder relativ kurze Schlitze, die kürzer als 1,25 m sind, und solche, die diese Länge überschreiten. Bis zu einer horizontalen Schlitzlänge von 1,25 m muss die Wand eine Stärke von 15 cm erlaubt. Horizontale Schlitze, die länger sind oder über eine ganze Wandlänge erfolgen, erfordern eine Mindestwandstärke von 17 cm.
Außerdem dürfen Wände grundsätzlich nur auf einer Seite geschlitzt werden. Eine Ausnahme davon besteht, wenn die Wandstärke mindestens 24 cm beträgt und die Schlitztiefe der beiden Schlitze bei maximal 10 mm liegt.
Vertikale Schlitze
Vertikale Schlitze in der Wand können bereits ab einer Wandstärke von 12 cm hergestellt werden. Der Abstand zu Wandöffnungen, Durchbrüchen und Aussparungen muss bei mindestens 11,5 cm liegen. Werden mehrere Wandschlitze nebeneinander benötigt, liegt der Mindestabstand zwischen zwei Schlitzen mindestens bei der grundsätzlichen Schlitzbreite. Insgesamt dürfen mehrere vertikale Schlitze nebeneinander eine Breite von 2 m nicht übersteigen.