Rechtliches
Wer haftet für einen Schaden, wenn aus dem Wasserhahn an der Waschmaschine Wasser austritt? Muss man diesen Hahn gar bei jedem Verlassen des Hauses zudrehen? Rechtlich ist der Fall ganz klar, hier wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:
- Zulauf mit Aquastop-Einrichtung
- Anschluss ohne Aquastop-Einrichtung.
Bei einer Maschine ohne Aquastop-Einrichtung müssen Sie den Wasserhahn an der Waschmaschine zudrehen. Lassen Sie diesen Hahn offen, selbst wenn Sie nur kurz Einkaufen gehen und die Waschmaschine gar nicht läuft, haften Sie für eventuelle Wasserschäden und müssen bis zu 100% der Kosten selbst tragen.
Steht der Schlauch ständig unter Druck, dann handeln Sie laut dem Landgericht Osnabrück (Az. 9 O 762/10) grob fahrlässig.
Mit einem Aquastop sieht die Sache anders aus: Schon 1985 urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 185/84), dass Sie nicht mit einem Versagen des Aquastops rechnen müssen, wenn dieser über längere Zeit einwandfrei funktioniert hat. Das bedeutet: Wenn Sie das Haus nur kurz verlassen, können Sie den Wasserhahn der Waschmaschine unbesorgt aufgedreht lassen.
Wieder eine andere Situation liegt vor, wenn Sie das Haus für längere Zeit, beispielsweise für einen Urlaub oder eine Fortbildung verlassen. Sind Sie länger als ein paar Stunden oder über Nacht weg, sollten Sie den Wasserhahn an der Waschmaschine besser nicht aufgedreht lassen.
Auch wenn moderne Aquastop-Einrichtungen Schlimmeres verhindern können, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und den Wasserhahn schließen – auch wenn viele Menschen nach dem Urlaub Funktionsstörungen des Wasserhahns befürchten.
Nicht zu Unrecht: Ist dieser selten betätigte Wasserhahn länger geschlossen, kann sich sehr schnell Kalk ablagern und dafür sorgen, dass der Wasserhahn klemmt oder sich gar festfrisst.