Rechtliches
Wer haftet für Schäden, wenn Wasser aus dem Wasserhahn der Waschmaschine austritt? Muss man den Hahn jedes Mal zudrehen, wenn man das Haus verlässt? Rechtlich ist der Fall klar und es wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:
- Anschluss mit Aquastop-Einrichtung
- Anschluss ohne Aquastop-Einrichtung
Bei einer Maschine ohne Aquastop müssen Sie den Wasserhahn der Waschmaschine zudrehen. Lassen Sie den Hahn offen, auch wenn Sie lediglich einkaufen gehen und die Waschmaschine nicht läuft, haften Sie für eventuelle Wasserschäden und müssen bis zu 100% der Kosten tragen.
Steht der Schlauch ständig unter Druck, handelt man grob fahrlässig, so das Landgericht Osnabrück (Az. 9 O 762/10).
Anders sieht es bei einem vorhandenen Aquastop aus. Bereits 1985 urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 185/84), dass man nicht mit einem Versagen des Aquastops rechnen muss, wenn er über einen längeren Zeitraum einwandfrei funktioniert hat. Das bedeutet, wer das Haus nur kurz verlässt, kann den Wasserhahn der Waschmaschine getrost offen lassen.
Anders sieht es aus, wenn man das Haus für längere Zeit verlässt, zum Beispiel für einen Urlaub oder eine Fortbildung. Sind Sie länger als ein paar Stunden oder über Nacht abwesend, sollten Sie den Wasserhahn der Waschmaschine nicht aufgedreht lassen.
Obwohl moderne Aquastop-Einrichtungen Schlimmeres verhindern können, sollte man auf Nummer sicher gehen und den Wasserhahn zudrehen, auch wenn viele Menschen nach dem Urlaub eine Fehlfunktion des Wasserhahns befürchten.
Bleibt ein selten benutzter Wasserhahn über längere Zeit geschlossen, kann sich Kalk ablagern und dazu führen, dass der Wasserhahn klemmt oder sich festfrisst.