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Themenbereich: Wasserschaden

Wasserschaden durch Regen ist oft unversichert

Wasserschaden durch Regen

Wasserschaden durch Regen ist oft unversichert

Ob ein Wasserschaden, der durch Regen verursacht wurde, versichert ist, liegt an der Art des Schadens. In allen Fällen, bei denen Regen in Gebäude eingedrungen ist, weil Türen oder Fenster nicht richtig verschlossen waren, zahlt keine Versicherung. Das Gleiche gilt bei undichten und beschädigten Öffnungen. Wenn Sturm oder Hagel zum Eindringen des Regens geführt haben, ist die Gebäudeversicherung zuständig.

Regen ist fast nicht versicherbar

Während die Gebäudeversicherung, auch in der erweiterten Form einer Elementarschadenversicherung, für Wasserschäden durch Regen nur bei unverschuldeten Fällen aufkommt, springt in vielen Fällen die private oder GebäudeHaftpflichtversicherung beim jeweils anderen Geschädigten ein.

Tipps & Tricks
Eigene und fahrlässig verursachte Wasserschäden durch Regen sind nicht versicherbar. Eine Ausnahme bezüglich indirekter Folgen durch große Regenmengen stellt die Elementarschadenversicherung dar. Sie reguliert im Umfang des Vertragsinhalts Regenwasserschäden, die durch Rückstau entstehen. Andere Versicherungen wie beispielsweise eine Sturmversicherung regulieren den Schaden, wenn sie für den Ausgangsschaden zuständig sind.

Autor: Stephan Reporteur
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