Wer ist der Verursacher?
Der Nachbar gilt bei Schäden durch Regenwasser nur als Verursacher, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Regenwasserableitung muss so geregelt sein, dass wild abfließendes Regenwasser nicht vom einem Grundstück auf das andere abgeleitet wird. Ebenfalls darf Regenwasser nicht so umgeleitet werden, dass das Nachbarsgrundstück darunter leidet. Das heißt, wenn ein Wasserschaden durch Regenwasser vom Grundstück Ihres Nachbarn aus entsteht, haftet dieser.
Versicherungen
1. Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Entschädigung der Kosten, die durch die Sanierung entstehen. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Nachbarn und seiner Versicherung genau mitteilen, wie umfangreich der Wasserschaden ist. Die Dokumentation darf aus diesem Grund nicht vernachlässigt werden.
2. Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung schützen Sie Ihr Hab und Gut innerhalb Ihrer vier Wände. Am häufigsten unter Wasser gesetzt werden Keller, die mit einer Vielzahl von Gegenständen gefüllt sein können. Die Versicherung wird sich anschließend an Ihren Nachbarn wenden, damit dieser für die Schäden aufkommt.
3. Elementarversicherung
Wenn Sie in einer Region mit starken Regenfällen wohnen, sollten Sie sich immer Gedanken über eine Elementarversicherung machen. Sie ist eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung und schützt vor Schäden, die durch Regenwasser und andere Naturgewalten entstehen, wenn zum Beispiel das Dach undicht ist oder die Regenrinne des Nachbarn Ihre Hauswand trifft. Sie ist wichtig, falls nicht alle Kosten von der Haftpflichtversicherung des Nachbarn übernommen werden.
Weitere Maßnahmen
Nicht nur die Sanierung des aufgetretenen Wasserschadens muss fertiggestellt werden, was gerade bei einem Reihenhaus sehr wichtig ist, da die Schäden sonst auf das Nachbarhaus übergehen können. Nach der Sanierung muss der Nachbar dafür sorgen, dass das wild abfließende Wasser nicht mehr auf Ihr Grundstück und vor allem nicht mehr an Ihr Haus gelangt. Sie müssen in diesem Fall nichts mehr unternehmen, nur überprüfen, ob die Bedingung erfüllt wurde.