Wasserschaden schnellstmöglich melden
Um gegenüber Versicherungen immer auf der sicheren Seite zu sein, muss ein Wasserschaden sofort oder, wie es meist in den Vertragsbedingungen formuliert wird, unverzüglich gemeldet werden. Das gilt auch für das Melden gegenüber einem Eigentümer oder Vermieter, dessen Versicherung ebenfalls eine unverzügliche Information voraussetzt.
Mündliche und schriftliche Form
Da im Zuge zur späteren Regulierung des Wasserschadens jede Versicherung formale Fehler dazu nutzen kann, nicht zu zahlen, sollte das Melden des Wasserschadens auf dem Schriftweg und fernmündlich erfolgen.
Hierzu reicht eine E-Mail als flankierende Meldung, die bestenfalls schon einige erste Bilder der Dokumentation mitliefert. In der mündlichen Meldung sollte um eine umgehende schriftliche Bestätigung gebeten und als Ausdruck aufbewahrt werden.
Tipps & Tricks
Wer sich nicht sicher ist, welche Versicherung für die Schadensabwicklung zuständig ist, sollte sowohl Haftpflicht- und Hausratversicherung als auch als Gebäudeeigentümer die Gebäudeversicherung verständigen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung beziehungsweise deren Vertreter sich zunächst als nicht zuständig erklären.

Autor: Stephan Reporteur
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