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Themenbereich: Wasserschaden

Wasserschaden - Hausrats- oder Haftpflichtversicherung?

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Ist der Schaden nicht selbst verschuldet, kommt meist die Hausratsversicherung dafür auf Foto: ilove/Shutterstock

Wasserschaden - Hausrats- oder Haftpflichtversicherung?

Nach einem Wasserschaden ist die Versicherung einer der wichtigsten Ansprechpartner. Sie übernimmt je nach Fall einen kleinen bis großen Teil der Sanierungskosten und ersetzt Hab und Gut, das durch den Wasserschaden beschädigt oder unbrauchbar gemacht wurde. Häufiger kommt dabei die Frage auf, ob die Haftpflicht- oder Hausratsversicherung zum Tragen kommt.

Wann wirkt die Hausratsversicherung?

Die Hausratsversicherung schützt vor dem Verlust von Wertgegenständen, Boden- und Wandbelägen, Elektronik und Mobiliar, das nach einem Wasserschaden beschädigt oder nicht mehr nutzbar ist. Dabei werden aber nicht alle Fälle abgedeckt, denn die Versicherungen übernehmen ausschließlich die Kosten nach den folgenden Wasserschäden:

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  • Lecks in Wasserzuführungen für Waschmaschinen und ähnliche Geräte
  • undichte Leitungen
  • Rohrbrüche
  • Heizungsanlagen

Schäden, die durch Sie verursacht werden, sind nicht versichert und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Wenn Sie zum Beispiel aus Versehen eine Blumenvase umkippen und diese auf den Computer landet, ist dafür nicht die Versicherung zuständig. Die Kostenerstattung für die Versicherungsgüter werden nach den notwendigen Anschaffungskosten für Ersatzhausrat kalkuliert, also nicht nachdem, wie viel Sie damals für die Gegenstände bezahlt haben. Das sollten Sie bei der Dokumentation beachten. Bei manchen Versicherungen sind Schäden durch Wasserbetten oder Aquarien ebenfalls abgedeckt. Informieren Sie sich über die jeweiligen Versicherungen, wenn Sie solche Einrichtungsgegenstände besitzen.

Wann wirkt die Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung wird im Vergleich zur Hausratsversicherung ausschließlich zur Deckung der Kosten durch Ihre Selbstverschuldung übernommen. Das heißt, wenn ein Wasserschaden bei Ihrem Nachbarn oder durch Ihre Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine überlaufende Badewanne, entsteht, müssen Sie Ihre Haftpflichtversicherung kontaktieren. Ebenso kommt sie zum Einsatz, wenn die Wasserschäden durch einen fremden Verursacher entstehen. In diesem Fall kommt die Versicherung des Verursachers zum Einsatz.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt dabei nicht die Funktion einer Gebäudeversicherung, sondern ausschließlich die anstehenden Renovierungskosten. Das heißt, bei einem Rohrbruch ist immer noch die Gebäudeversicherung zuständig. Gelangt dagegen Regenwasser vom Nachbarn in Ihre Räumlichkeiten oder tropft es von der Decke aufgrund einer falsch angeschlossenen Waschmaschine, haftet der Nachbar dafür.

Gerade in Mietwohnungen- und Häusern ist die Haftpflichtversicherung wichtig, da von Ihnen verursachte Wasserschäden über diese abgewickelt werden. Die Sanierung wird zuerst über Ihren Vermieter und dessen Gebäudeversicherung abgerechnet und anschließend über Ihre Haftpflicht.

DS
Artikelbild: ilove/Shutterstock
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