1. Schaden begrenzen
Da jeder Wasserschaden ein individuelles Ereignis ist, kann als allgemeingültige Regel gelten, dass der Schaden möglichst begrenzt werden sollte. Bei übersichtlichen und noch erreichbaren Räumlichkeiten gehört dazu, den Hauptwasserhahn zu schließen und die Stromversorgung zu unterbrechen.
Sofern möglich, sollten wertvolle und empfindliche Besitztümer höher gelagert oder komplett in Sicherheit gebracht werden. Insbesondere elektrische Geräte, Bücher und Papiere sind davon betroffen. Wenn der Wasserzulauf gemindert werden kann, beispielsweise durch das Abdichten von Zulaufkanälen oder dem Auffangen in Behältnissen, sollte der Versuch unternommen werden.
Bei ansteigendem Wasser zum Beispiel in einem Keller oder bei einem Wasserrohrbruch, dessen Wasserzuführung nicht unterbrechbar ist, sollte sofort die Feuerwehr verständigt werden. Vorhandene Gartenpumpen (59,99€ bei Amazon*) können eingesetzt werden, soweit eine sichere Stromversorgung über Verlängerungskabel möglich ist.
2. Schaden melden
Um den vollständigen Versicherungsschutz zu sichern, muss der Wasserschaden unverzüglich gemeldet werden. Eigentümer müssen die betroffenen Versicherungen kontaktieren, Mieter außer ihren Versicherungen auch den jeweiligen Eigentümer oder Vermieter. Der ist dann jeweils für die Schadensanzeige bei seinen Versicherungen verantwortlich.
3. Schaden dokumentieren
So früh wie möglich sollte der Wasserschaden dokumentiert werden. Foto- und Filmaufnahmen können, soweit möglich, schon während des Entstehens angefertigt werden. Das Mindern des Schadens hat allerdings immer Vorrang. Das Notieren der Namen und Kontaktdaten von eventuellen Zeugen sollte nicht vergessen werden.
4. Sanierung planen
Zusammen mit dem Eigentümer und/oder der Versicherung muss ein Sanierungsplan erstellt werden. Hier wird Zahlungszuständigkeit, Beauftragung von Sanierungsunternehmen und Vorgehensweise festgehalten.
Neben dem reinen Maßnahmenkatalog muss der Aufenthalt der Bewohner während der Sanierung organisiert werden. Je nach Bewohnbarkeit und Nutzungsfähigkeit der Räume muss für eventuelle Ausweichquartiere und Übergangslösungen gesorgt werden. Die Kostenübernahme und eventuelle Mietminderungsansprüche müssen geltend gemacht werden.
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