Notküche oder vorübergehender Auszug
Bei einem größeren Wasserschaden sollte die Küche als erster Raum saniert werden. Wenn ein Teilbetrieb nicht möglich ist und kein Ausweichraum mit den notwendigen Sanitäranschlüssen verfügbar ist, muss über einen vorübergehenden Auszug nachgedacht werden.
Die Versicherung zahlen in diesem Fall auch die Hotelkosten während der Dauer der Unbenutzbarkeit. Allerdings hängt die Höhe der Leistung von der eigenen Wohn- und Haushaltssituation ab. Das Hotel muss zum Lebensstil der Wohnung oder des Hauses passen.