Die Gefahren durch Asbest
Asbest war bis in die neunziger Jahre in einigen Baustoffen enthalten – darunter auch Faserzementplatten zur Eindeckung von Fassaden und Dächern, besser bekannt unter dem Markennamen „Eternit“.
Erst danach wurde die Gesundheitsgefahr, die von Asbest ausgeht, ernster genommen und die Beimengung von Asbestfasern 1993 verboten.
Die Gesundheitsgefahr, die von Asbest ausgeht beruht auf der geringen Größe der Fasern: wenn sie eingeatmet werden, können sie bis in die Lunge gelangen, von wo der Körper sie selbst nicht mehr ausscheiden kann – sie verbleiben dort.
Das kann bei massiver Belastung zu schweren, dauernden Lungenkrankheiten, sogenannten Asbestosen, führen, die ähnlich wie eine Staublunge eine dauernde und ständig fortschreitende Einschränkung der Lungenfunktion bedeuten, und im weiteren Verlauf auch zu Lungenkrebs.
Die Gefährdung besteht aber nur, wenn Fasern eingeatmet werden – in verbautem, intaktem Asbestplatten sind die Fasern fest gebunden.
Entsorgung kann teuer werden
Die Entsorgung von Asbest Dachplatten darf – ebenso wie deren Entfernen – nur von zugelassenen Fachbetrieben vorgenommen werden. Der Kostenaufwand ist hier enorm, und übersteigt manchmal sogar die Kosten, die das Dach bei seiner Errichtung verursacht hat.
Andere Möglichkeiten sind Kapselungen oder Sanierungen unter Einbeziehung (ohne Abriß) der bestehenden asbesthaltigen Eindeckungen. Hier muss im Einzelfall die beste Lösung gefunden werden.
Welche Dachplatten Asbest enthalten können
- Eternit Faserzementplatten, die vor 1993 hergestellt wurden, meist jedoch ältere Modelle
- Welleternit und Eternitplatten aus den siebziger und achtziger Jahren
- Faserzementplatten anderer Hersteller, die schon etwas älter sind