Bedeutung der Nutzungsdauer für Vermieter
Stellt ein Vermietern den Mietern eine Küche im Mietgegenstand zur Verfügung, kann er sowohl die Küche als auch alle darin enthaltenen Geräte über einen bestimmten Zeitraum hinweg (die festgelegte Nutzungsdauer) als Modernisierungsmaßnahme abschreiben.
Die Nutzungsdauer der Küche selbst, aber auch der einzelnen Küchengeräte ist dabei verschieden und nicht einheitlich. Bei der steuerlichen Geltendmachung muss man das also immer beachten.
Nutzungsdauer für Küche und Geräte
Die Küche selbst kann über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich abgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden hier lediglich Kücheneinrichtungen, die weniger als 410 EUR gekostet haben. Sie können bereits komplett im ersten Jahr abgeschrieben werden.
Das gleiche gilt, wenn in eine bereits vorhandene Küche, die abgeschrieben ist, beispielsweise ein neues Gerät integriert wird, das unterhalb dieser Preisgrenze (410 EUR) liegt. Auch dann ist eine Abschreibung im selben Jahr möglich.
Allgemeine Richtlinien Küchengeräte
Allgemein gelten für die
- für Herde 5 Jahre
- für Kühlschränke 7 Jahre
- alle anderen Küchengeräte, wie Spülmaschine oder Mikrowelle: ebenfalls 7 Jahre
Nutzungsdauer in der Praxis
In der Praxis kann die mögliche Nutzungsdauer für Küchengeräte deutlich von diesen Finanzwerten abweichen. Ein Gasherd kann beispielsweise auch problemlos 15 – 20 Jahre verwendet werden. Moderne Elektroherde, insbesondere mit viel Elektronik, wie beim Induktionsherd haben oft eine deutlich geringere Lebensdauer und sind deutlich anfälliger. Reparaturen sind dabei häufig kaum mehr wirtschaftlich, da die Reparaturkosten häufig bereits an den Preis eines Neugeräts herankommen oder sogar darüber liegen können.