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Themenbereich: Kaffeevollautomat

Nutzungsdauer vom Kaffeevollautomat

Kaffeevollautomat Abschreibung

Nutzungsdauer vom Kaffeevollautomat

Sie wollen Ihren Kaffeevollautomaten abschreiben? Dann müssen Sie über die Nutzungsdauer Ihrer Kaffeemaschine Bescheid wissen. Wir erklären, welche Nutzungsdauer vorgegeben ist und wie und wann es möglich ist, Ihren Kaffeevollautomaten im gleichen Jahr steuerlich abzusetzen.

Nutzungsdauer eines Kaffeevollautomaten

Die Nutzungsdauer von Anlagegütern können Sie in den sogenannten AfA-Tabellen vom Bundesfinanzministerium online nachlesen. Hier finden sich aber weder unter Bürobedarf noch unter „allgemein verwendbare Anlagegüter“ Angaben zu Kaffeevollautomaten oder Kaffeemaschinen. In der Kategorie „Gastgewerbe“ lässt sich jedoch ein Eintrag zu „Kaffeemaschine (elektr.)“ finden. Hier wird eine Nutzungsdauer von 5 Jahren angegeben.

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Kaffeevollautomaten steuerlich absetzen

Wenn Sie einen Kaffeevollautomat für Ihr Büro oder Ihr Gewerbe anschaffen, können Sie diesen steuerlich absetzen. Bei Anschaffungskosten von bis zu 410 Euro kann er im selben Jahre des Kaufes abgesetzt werden. Übersteigen die Kosten jedoch 410 Euro, muss er über 5 Jahre als Sammelposten abgeschrieben werden. Bei manchen Unternehmen mit knappem Budget drückt das ganz schön auf den Geldbeutel. Immerhin haben Sie die Ausgaben auf einmal, die steuerliche Abrechnung zieht sich aber über Jahre hinweg. Das können Sie mit einem Trick jedoch umgehen: Dem Leasing.

Leasen statt Kaufen

Anstatt den Kaffeevollautomaten direkt zu kaufen, können Sie ihn einfach „auf Raten abzahlen“ bzw. leasen. Hierbei zahlen Sie einen monatlichen Festpreis, eine Art Miete, und haben eine feste Vertragslaufzeit. Nach Abschluss dieser Leasingdauer können Sie das Gerät übernehmen. Die monatlichen Gebühren können Sie als laufende Betriebskosten im gleichen Jahr steuerlich absetzen. So setzen Sie den Kaffeevollautomat zwar auch über mehrere Jahre hinweg ab, aber Sie haben auch die Kosten über mehrere Jahre hinweg. Erfahren Sie hier, wie viel so ein Leasing kostet und worauf Sie dabei achten sollten.

Leihen statt Kaufen

Eine andere Variante ist das Leihen eines Kaffeevollautomaten. Das bietet sich an, wenn Sie das Gerät erst einmal ausprobieren wollen und schauen wollen, wie es von den Mitarbeitern angenommen wird. Die monatlichen Raten sind hier oft geringer als beim Leasing und die Vertragslaufzeiten sind deutlich kürzer: So können Kaffeevollautomaten auch nur für ein paar Tage z.B. zu größeren Events gemietet werden. Erfahren Sie hier, worauf Sie beim Mieten eines Kaffeevollautomaten achten sollten.

Autorin: Sara Müller - Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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