Abweichende und nicht immer festgelegte Regeln
Ein Whirlpool wird baurechtlich als bauliche Anlage gewertet. Solange er nicht überdacht wird, bleibt er in der Höhe meist unter zwei Meter, auch wenn er oberirdisch aufgestellt wird.
Die Regelungen in den Kommunen und Städten weichen stark voneinander ab. Manche Bebauungspläne fordern explizit den Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze, viele andere regeln diesen Fall nicht. Dann gilt meist ein Mindestabstand von fünfzig Zentimetern. Kommt es zum Konflikt mit dem Nachbarn, wird die Rechtssprechung jeweils im Einzelfall entscheiden.
Arten und Bauweisen der Whirlpools
Ein Whirlpool kann in folgenden Formen im Garten aufgestellt werden:
- Als Fertigbausatz oberirdisch
- Gemauert oberirdisch
- Als Fertigbausatz im Boden eingelassen
- Gemauert im Boden eingelassen
Baurechtlich sind in den meisten Fällen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze von fünfzig Zentimetern ausreichend, solange die Aufbauhöhe die ortsübliche Höhe der Einfriedung (1,80 bis 2,20 Meter) nicht überschreitet.
Gebote für nachbarschaftlichen Frieden
Auch wenn es keine tatsächlich justiziablen Regeln gibt, gilt das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber dem Nachbarn. Anders als bei einem Brunnen oder einem Teich müssen bei einem Whirlpool auch die Nutzungsgewohnheiten bedacht werden.
Moderne Pumpen arbeiten leise genug, um keine beeinträchtigenden Geräuschpegel zu erzeugen. Es sollte auf Geräte geachtet werden, die nachts 35 Dezibel und tagsüber fünfzig Dezibel nicht überschreiten.
Sollten Kinder den Whirlpool nutzen, entsteht eine andere Geräuschkulisse als beim ausschließlichen Benutzen durch Erwachsene. Es ist ratsam, einen Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens drei Metern einzuhalten, wenn mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen ist.