Standortauswahl berücksichtigt Grundstücksgrenze erst einmal nicht
Wenn auf einem Grundstück beziehungsweise in einem Garten ein Pool gebaut werden soll, beginnt die Planung mit der Auswahl des vorteilhaftesten Standorts. Dabei kann sich je nach Bebauung, Form und Lage des Geländes ein Platz relativ nahe der Grundstücksgrenze als günstig erweisen. Folgende Parameter spielen bei der Positionierung eine Rolle:
- Entfernung und Erreichbarkeit vom Haus (auch bezüglich Stromzufuhr und Verrohrung)
- Existierende Bepflanzung (Bäume, Beete)
- Laub- und Schmutzbelastung durch existierende Bepflanzung
- Sonneneinstrahlung und Himmelsrichtung
- Windschutz
Für im Boden eingelassene und versenkte Pools gilt ein Mindestabstand von fünfzig Zentimeter, wie er für alle baulichen Anlagen vorgegeben ist. Bei großen Pools über fünfzig Kubikmeter Fassungsvermögen kann eine Baugenehmigung erforderlich werden, die auch eine explizite Abstandsregelung umfassen kann.
Beachtenswerte Punkte zum Erhalt des nachbarschaftlichen Friedens
Ein Pool ist natürlich im Sommer ein Highlight fröhlicher Abkühlung und Beschäftigung. Das geht im Normalfall nicht ohne einen gewissen Geräuschpegel ab, der sich bei Anwesenheit von Kindern noch einmal erhöht. Anders als beim Abstand eines Teichs zur Grundstücksgrenze sollte dieser Aspekt bedacht werden. Das schönste Planschen im Pool macht wenig Spaß, wenn der Nachbar das Treiben mit griesgrämigen Blicken verfolgt.
Platz und Raum für Schall- und Sichtschutz
Bedacht werden sollte auch, dass ein Pool natürlich einen Sichtschutz zum Nachbarn hin erhalten soll. Dafür wird meist Bepflanzung wie Büsche, Hecken oder Sträucher gewählt. Je nach Höhe dieser grenznahen Bepflanzung können größere Abstände verlangt sein als für den Pool erforderlich. Wird nicht ausreichend Abstand zwischen Pool und Grundstücksgrenze gelassen, können die mögliche Bepflanzung oder eine Grenzbebauung eingeschränkt oder sogar unmöglich werden.