Warum gibt es Altbauten ohne Bodenplatte?
Das Konzept einer gegossen Betonplatte als Fundament des Gebäudes ist deutlich jünger als viele Bauten, die wir auch heute noch bewundern können. Früher wurden anstelle von Plattenfundamenten häufig Streifenfundamente und sogar Punktfundamente unter den Häusern errichtet, um den Bodenbelag vom Erdreich abzudichten.
Tatsächlich gibt es nur noch wenige Altbauten, die gänzlich ohne Fundament errichtet wurden. Dann ist zumeist eine Reihe aus Steinen unter dem ersten Holzbalken zu finden oder es wurden Mauersteine unter der Außenwand verankert.
Wie kann die Bodenplatte nachträglich eingebracht werden?
Soll eine Bodenplatte nachträglich in den Altbau eingebaut werden, um beispielsweise Setzrisse im Mauerwerk auszugleichen oder eine neue Fassade abzustützen, ist das mit hohen Kosten und viel Aufwand verbunden. Dann muss ein Fachunternehmen beauftragt werden, das das Gebäude abstützt und nicht nur die Betonplatte, sondern auch Kies, Schotter und eine Dämmung einbringt. Hinzu kommt eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton und ein neuer Estrich, was ebenfalls nicht günstig ist.
Kann das Fundament im Altbau anderweitig erneuert werden?
In der Praxis ist es oftmals logischer, diesen Problemen mit teilweisen Erneuerungen des Fundaments zu begegnen. Soll beispielsweise der Keller im Altbau trockengelegt werden, kann eine neue Abdichtung aus Dichtungsschlämme, Bitumenbahnen und Co. versucht werden.
Muss die Bodenplatte hingegen verstärkt werden, lohnt sich eine Stärkung des vorhandenen Fundaments. Hierbei wird mit Schalungen, Betonfüllungen und Injektionen gearbeitet.
Muss eine Bodenplatte zwingend in den Altbau eingebracht werden?
In vielen Fällen ist es gar nicht zwingend notwendig, das vorhandene Fundament durch eine neue Bodenplatte zu ersetzen, da die Kosten den Nutzen weit übersteigen können.
Viele Gebäude stehen schon seit hundert Jahren oder mehr auf Steinen oder einem Streifenfundament, ohne dass der Bodenaufbau darunter gelitten hat oder dass Risse und Sprünge im Mauerwerk entstanden sind. Sollen trotzdem Veränderungen an der Basis über dem Erdreich vorgenommen werden, muss zwingend ein statisches Gutachten erstellt werden.