Gründe für das Entfernen von Außenputz
Selbst die in den 1950er- und 1960er-Jahren meist minderwertigen Außenputze besitzen in fast allen Fällen Resthaftungsflächen. Folgende typische partielle Schäden treten auf:
- Außenputz hat Risse
- Außenputz bröckelt ab
- Außenputz löst sich von der Wand
Meist beschränkt sich die Fläche, auf der alter Putz nicht hält, auf Einzelflächen und Stellen. Ein komplettes Entfernen ist in den wenigsten Fällen erforderlich. Das Ausbessern und Sanieren lässt sich auch wegen der weiterentwickelten Werkstoffe und Arbeitsgeräte meist partiell erledigen.
Vollständiges Entfernen des Außenputzes ist vor dem Aufbringen einer Dämmschicht oder bei instabiler bis ausbleibender Tragfähigkeit unumgänglich.
Geräte und Maschinen mit großer Kraft
Ein Außenputz „krallt“ sich an die Fassade und das Mauerwerk. Schäden befinden sich oft nur auf beschränkten Flächen und an einzelnen Stellen und beschränken sich in vielen Fällen nur auf den Oberputz. Sowohl Mineralputz als auch
Silikatputz lässt sich ausbessern.
Für die partielle Entfernung schadhafter Stellen eignen sich folgende Werkzeuge:
- Hammer und Meißel
- Bohrhammer
- Betonschleifer
- Putzfräse
- Druckluftlanzen
Die verhältnismäßig rohe Gewalt, die Geräte und Maschinen ausüben, beinhalten immer das Risiko, die Wandsubstanz zu beschädigen. In den meisten Fällen sollten haftende Unterputzreste nur „abgeschliffen“ oder „abgefräst“ werden, aber im Prinzip stehen gelassen werden.
Senkrechte Schnittkanten als Sollbruchkanten
Um saubere Flächenbegrenzungen vor dem Entfernen festzulegen, sind senkrechte Putzschnitte mit einer Beton- oder Steinsäge hilfreich. Die Einschnitte legen die Sollbruchkanten fest, die festlegen, wie weit alter Putz abgetragen werden soll. Waagerechte Schnitte trennen den Fassadenputz vom Sockelputz, der anschließend als Einzelfläche saniert werden kann.