Brüstungshöhe im Bauwesen
Die Balkonbrüstung wird ab Oberkante des Balkonbodens bemessen und richtet sich in den unterschiedlichen Landesbauordnungen üblicherweise auch nach der möglichen Absturzhöhe. In Deutschland wird meistens mindestens eine Brüstungshöhe von 80 Zentimetern vorgeschrieben.
In Großbritannien und Irland können sogar Höhen von 90 und 110 Zentimetern gefordert sein, je nach Absturzhöhe.
Landesbauordnung schlägt Bundesverordnung
Während wie gesagt, meist 80 Zentimeter mindestens für ein Balkongeländer vorgeschrieben sind, können in einigen Bundesländern ältere Regelungen eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern vorsehen. Dies ist in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel noch der Fall.
Viele andere Bundesländer trumpfen aber noch höher auf und haben eine Mindesthöhe von 100 Zentimetern für Balkongeländer und Brüstungen festgelegt. Sollte die Absturzhöhe jedoch mehr als zwölf Meter betragen, ist die Brüstungshöhe oft sogar mit 110 Zentimetern festgelegt.
Berufsgenossenschaften gehen weiter
In vielen Berufen regelt eine Berufsgenossenschaft auch die Umgebung und die Arbeitsbedingungen. Dann muss mindestens eine Brüstungshöhe von 100 Zentimetern erreicht werden. Will der Unternehmer die Höhe des Balkongeländers unterschreiten, muss er dies begründen und einen Nachweis für diese Gründe führen.