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Grundstücksgrenze

Baum an Grundstücksgrenze: Was bedeutet Bestandsschutz?

Von Gregor Fuchs | 7. September 2024
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Gregor Fuchs
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Gregor Fuchs, “Baum an Grundstücksgrenze: Was bedeutet Bestandsschutz?”, Hausjournal.net, 07.09.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/baum-grundstuecksgrenze-bestandsschutz

Bestandsschutz bei Bäumen – Welche Rechte haben Eigentümer und Nachbarn, wenn ein Baum an der Grundstücksgrenze steht? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um Grenzabstände, Verkehrssicherungspflicht und außergerichtliche Lösungen.

baum-grundstuecksgrenze-bestandsschutz
Für Bäume mit Bestandsschutz gelten besondere Vorschriften

Bestandsschutz bei Bäumen: Was bedeutet das eigentlich?

Der Begriff „Bestandsschutz“ bei Bäumen an der Grundstücksgrenze bezieht sich auf das Recht eines Grundstückseigentümers, einen Baum, der schon seit einer bestimmten Zeitspanne steht, auch dann stehen lassen zu dürfen, wenn der Baum ursprünglich unter Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände gepflanzt wurde. Dieser Schutz tritt nach einer festgelegten Verjährungsfrist in Kraft, die je nach Bundesland variiert.

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In vielen Bundesländern beträgt die Verjährungsfrist 5 bis 10 Jahre. Ein Baum, der diese Frist überschritten hat, genießt Bestandsschutz und kann nicht mehr wegen Verstoßes gegen Grenzabstandsregelungen entfernt werden, es sei denn, er stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Innerhalb dieser Frist können Nachbarn jedoch die Entfernung des Baums verlangen.

Ein wesentlicher Aspekt des Bestandsschutzes ist die Verkehrssicherungspflicht des Baumeigentümers. Wenn von einem Baum eine Gefahr ausgeht, beispielsweise durch drohenden Umsturz oder herabfallende Äste, ist der Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahr zu beseitigen, selbst wenn der Baum eigentlich Bestandsschutz genießt.

Die Bestimmungen zu Grenzabständen und zum Bestandsschutz sind länderspezifisch geregelt. Es empfiehlt sich, sich über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. Auch wenn ein Baum Bestandsschutz genießt, bleibt der Eigentümer verpflichtet, sicherzustellen, dass der Baum keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für den Nachbarn verursacht.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?

Ist die Verjährungsfrist für den Beseitigungsanspruch abgelaufen, bestehen dennoch einige Handlungsmöglichkeiten:

  1. Verkehrssicherungspflicht: Wenn von dem Baum eine konkrete Gefahr ausgeht, wie instabile Äste oder eine drohende Umsturzgefahr, kann der Baumeigentümer verpflichtet sein, den Baum zu fällen oder Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dokumentieren Sie die Gefahr durch Fotos oder die Aussage von Zeugen.
  2. Beeinträchtigung durch Überwuchs: Überhängende Äste und Wurzeln dürfen Sie selbst entfernen, wenn diese Ihr Grundstück beeinträchtigen. Setzen Sie Ihrem Nachbarn zuvor eine Frist zur Beseitigung der Äste oder Wurzeln. Sollte der Rückschnitt dem Baum erheblich schaden, kann dies dennoch gerechtfertigt sein, solange keine naturschutzrechtlichen Schranken bestehen.
  3. Gütliche Einigung: Oftmals kann durch ein direktes Gespräch mit dem Nachbarn eine Lösung gefunden werden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Regelung für den Rückschnitt oder andere Maßnahmen zu treffen, um die Belastung durch den Baum zu minimieren.
  4. Schlichtungsverfahren: In einigen Bundesländern ist vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vorgeschrieben. Dies soll helfen, den Konflikt außergerichtlich zu lösen und eine Einigung zu erzielen.

Diese Optionen bieten Handlungsspielraum, auch wenn der Baum Bestandsschutz genießt und die gesetzliche Frist abgelaufen ist. Wenn alle Versuche scheitern, kann anwaltlicher Rat hilfreich sein, um rechtliche Möglichkeiten auszuloten.

Gibt es Möglichkeiten, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären?

Nachbarschaftsstreitigkeiten können zeitaufwendig und kostspielig sein. Es gibt mehrere außergerichtliche Wege, Meinungsverschiedenheiten beizulegen:

  1. Gespräch und frühe Kommunikation: Der erste Schritt ist das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Besprechen Sie Ihre Anliegen offen und ehrlich, um Missverständnisse frühzeitig zu klären und Konflikte zu vermeiden.
  2. Mediation: Sollte das direkte Gespräch zu keiner Einigung führen, kann eine Mediation hilfreich sein. Ein neutraler Mediator unterstützt beide Parteien dabei, eine Lösung zu finden und Missverständnisse auszuräumen.
  3. Schlichtungsstellen: In vielen Bundesländern ist ein Schlichtungsverfahren eine verpflichtende Vorstufe zu einem Gerichtsprozess. Schiedsämter oder Schlichtungsstellen bieten eine neutrale Plattform zur Streitbeilegung und helfen, das Nachbarschaftsverhältnis zu erhalten.
  4. Beweissicherung: Dokumentieren Sie alle relevanten Sachverhalte, wie Bildmaterial oder Zeugenaussagen. Dies kann hilfreich sein, falls ein Schlichtungsversuch scheitert und rechtliche Schritte notwendig werden.

Diese Methoden können helfen, Streitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen. Ein friedliches Miteinander ist langfristig für beide Seiten vorteilhaft.

Artikelbild: Flegere/Shutterstock

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