Auflager und Fugenbreite
Bei den Längen von Betonstürzen muss die lichte Breite der Mauerwerksaussparung zuzüglich der beiden Auflager gerechnete werden. Da Auflager nicht unter 25 Zentimeter Breite bieten sollten, muss der Betonsturz immer mindestens fünfzig Zentimeter länger sein.
Da beim Einbau eines Betonsturzes eine Fugentoleranz von mindestens zwei Zentimetern empfehlenswert ist, muss entweder im Mauerwerk der entsprechende Platz geschaffen werden oder die Länge des Betonsturzes passend ausgewählt werden.
Standardlängen und Bewehrung
Standardlängen vieler Anbieter und Hersteller sind sowohl nicht lineare Produktreihen wie 97, 119, 149, 189, 219, 259, 299, 329 und 359 Zentimeter als auch linear und im Dezimalsystem ansteigende Längen wie 80 bis 160 Zentimeter in Zehnersprüngen und bis 300 Zentimeter in Zwanzigersprüngen. Die Auswahl an Längen für Flachstürze mit einer Höhe von 11,5 Zentimetern ist größer als die für Hochstürze mit 19,5 Zentimetern Einzelhöhe.
Beim Berechnen eines Betonsturzes muss berücksichtigt werden, ob es sich um eine tragende Wand handelt. Ein Betonsturz bis zu 160 Zentimeter Länge ist meist ein normal bewehrtes Bauteil. Bei größeren Längen wird eine vorgespannte Bewehrung eingesetzt, die der Funktionsweise des Spannbetons ähnelt.
Große Auflageflächen sicherer
Hersteller und Anbieter von individuell gegossenen Betonstürzen bieten Längen zwischen 94 und 359 Zentimetern an, die stufenlos und zentimetergenau produziert werden. Viele Anbieter wie beispielsweise Baumärkte geben als passende Längen für lichte Weiten Maße der Betonstürze an, die rund 25 Zentimeter unter der Gesamtlänge liegen.
Das widerspricht der Faustregel, dass die Auflager mindestens 25 Zentimeter breit sein sollten. Im Zweifel sollte immer ein Baufachmann oder ein Statiker befragt werden. Generell gilt, je größer die Auflageflächen des Betonsturzes sind, desto besser verteilt sich die Last des Mauerwerks.