Auflager und Fugenbreite
Die Längen von Betonstürzen sind aus der lichten Breite der Mauerwerksaussparung zuzüglich der beiden Auflager zu berechnen. Da die Auflager eine Breite von 25 cm nicht unterschreiten sollten, muss ein Betonsturz mindestens 50 cm länger sein.
Da beim Einbau eines Betonsturzes eine Fugentoleranz von mindestens zwei Zentimetern empfohlen wird, muss der entsprechende Platz im Mauerwerk geschaffen oder die Länge des Betonsturzes entsprechend gewählt werden.
Standardlängen und Bewehrung
Standardlängen vieler Anbieter und Hersteller sind sowohl nichtlineare Produktreihen wie 97, 119, 149, 189, 219, 259, 299, 329 und 359 Zentimeter als auch lineare und im Dezimalsystem aufsteigende Längen wie 80 bis 160 Zentimeter in Zehnersprüngen, bis 300 Zentimeter in Zwanzigersprüngen. Die Längenauswahl für Flachstürze mit einer Höhe von 11,5 Zentimetern ist größer als für Hochstürze mit einer Einzelhöhe von 19,5 Zentimetern.
Bei der Berechnung eines Betonsturzes muss berücksichtigt werden, ob es sich um eine tragende Wand handelt. Ein Betonsturz bis zu einer Länge von 160 cm ist ein normal bewehrtes Bauteil. Bei größeren Längen wird eine vorgespannte Bewehrung verwendet, die ähnlich wie Spannbeton wirkt.
Große Aufstandsflächen sind sicherer
Hersteller und Anbieter von individuell gegossenen Betonstürzen bieten Längen zwischen 94 und 359 Zentimetern an, die stufenlos und zentimetergenau gefertigt werden. Viele Anbieter, z.B. Baumärkte, geben als passende Längen für lichte Weiten Maße der Betonstürze an, die etwa 25 Zentimeter unter der Gesamtlänge liegen.
Das widerspricht der Faustregel, dass Auflager mindestens 25 Zentimeter breit sein sollten. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann oder Statiker zu Rate gezogen werden. Generell gilt, dass je größer die Auflagefläche des Sturzes ist, desto besser verteilt sich die Last des Mauerwerks.