Zuerst Lastsituation des Gebäudes prüfen
Bevor ein Durchbruch in einer tragenden Wand realisiert wird, sollte der Effekt auf die Statik des Gebäudes geprüft werden. Nicht immer und überall ist der Durchbruch möglich. Falsch platziert oder zu groß geraten kann es zu Setzungsschäden im Mauerwerk kommen, was von feinen Rissen im Putz bis zu Mauerwerksversatz führen kann.
Wenn der Durchbruch gesamtstatisch möglich ist, muss er nach oben mit einem Sturz befestigt werden. Folgende drei Sturzbauteile mit abnehmender Stabilität sind möglich:
- Eisen- oder Stahlträger
- Betonquader
- Holzbalken
Bei kleineren Durchbrüchen beispielsweise in der Breite einer herkömmlichen Zimmertür reicht meist ein Betonsturz aus.
Positionierung und Auflagefläche
Der Betonsturz wird als waagerechtes Stützelement auf beiden Seiten der oberen Ecken des Durchbruchs ins Mauerwerk eingelegt. Die Höhe des Elements muss auf die Höhe des Durchbruchs aufaddiert werden.
Auf beiden Seiten müssen Mauervertiefungen von mindestens 25 Zentimeter Breite aufgestemmt werden. In diese wird der Betonsturz eingelegt. Wenn es sich beim Mauerwerk um eine Betonsteinmauer oder massiv aufgemauerte Wand handelt, reichen diese beiden Auflager aus. Sollten sich „gestopfte“ Hohlräume wie bei Ständerbauweise oder im Fachwerk in der tragenden Wand befinden, muss der Betonsturz auf senkrechte tragende Elemente aufgelegt werden.
Berechnung des benötigten Betonsturzes
Als Grundlage zur Berechnung muss das Gewicht des Mauerwerks, dass über dem Sturz liegt, erfasst werden. Für schweres Ziegelmauerwerk wird ein Kubikmeter mit dem Gewicht von 1500 Kilogramm angenommen.
Zum Berechnen wird die Mauerdicke mit der Wandfläche in Quadratmetern multipliziert, um das Raumvolumen des Mauerwerks über dem Sturz zu ermitteln. Dieser Kubikmeterwert wird mit 1500 Kilogramm multipliziert und ergibt das Gewicht, das auf dem Betonsturz liegen wird.
Ein Betonsturz trägt Last, die in der Einheit Kilonewton pro Meter (kN/m) berechnet werden kann und als sogenannter pk-Wert angegeben wird. Der Sturz muss mindestens das Anderthalbfache des errechneten Wandgewichts tragen können.