Ist der Ölabscheider in der Garage Pflicht?
Das kommt darauf an, wo Sie wohnen und wie die örtliche Baubehörde die Bedingungen vor Ort einschätzt. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wenn Sie eine Garage mit Abfluss genehmigen lassen möchten:
- Der Abfluss wird mit Blick auf die Größe der Garage uneingeschränkt bewilligt.
- Der Abfluss wird aus Umweltschutzgründen uneingeschränkt abgelehnt.
- Der Abfluss wird mit der Auflage zur Installation eines Ölabscheiders bewilligt.
Letztere Variante ist in immer mehr Kommunen Standard. Das ist vor allem in der enorm wasserschädigenden Wirkung von Motoröl und Kraftstoff begründet: Bereits ein Tropfen Benzin kann bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigen. Daher können auch kleinste Mengen, wie sie in der heimischen Garage anfallen, problematisch sein. Zumindest aus Haftungsgründen empfiehlt sich die Installation allerdings unabhängig vom Baubescheid. Denn auch, wenn Ihre Garage ohne Ölabscheider genehmigt wird, haften Sie dafür, wenn verunreinigte Abwässer in die Kanalisation gelangen.
Welchen Ölabscheider benötige ich?
Für eine heimische Garage für ein bis maximal zwei Autos ist ein Ölabscheider für Kleinstmengen ausreichend. Hier gibt es spezielle Produkte. Diese sind vor allem finanziell besonders attraktiv, denn größere Ölabscheider, welche in erster Linie für den gewerblichen Bereich gedacht sind, sind deutlich teurer. Lassen Sie sich dazu vom Fachbetrieb beraten. Der Ölabscheider sollte zudem bereits während des Baus der Garage installiert werden.
Gibt es Alternativen zum Ölabscheider?
Möchten Sie die Kosten für einen Ölabscheider sparen oder hat die Baubehörde keinen Abfluss für Ihre Garage genehmigt? Auch dann müssen Sie nicht unbedingt auf einen Bodenablauf verzichten. In diesem Fall kann ein System entlang einer Bodenablaufrinne installiert werden, welches abtropfendes Wasser in öldichten Behältern auffängt. Deren Inhalt muss dann regelmäßig geleert und entsprechend der örtlichen Vorschriften entsorgt werden.