Wann darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung gebaut werden?
Obwohl Gartenhäuser nicht für eine wohnliche Nutzung gedacht sind, können sie in manchen Regionen nur mit Baugenehmigung errichtet werden – das gilt im Regelfall allerdings nur, wenn sie auf ein festes Fundament gestellt werden. Wer das Gartenhaus hingegen einfach auf die Wiese stellen möchte, darf das fast überall ohne vorherigen Antrag.
Wichtig ist allerdings, dass trotzdem die Grenzbebauung eingehalten wird. Generell ist ein Gartenhaus ohne Fundament aber nicht empfehlenswert, da aufsteigende Feuchtigkeit zu Schäden führen kann.
Wann ist hingegen eine Baugenehmigung notwendig?
Komplizierter wird es, wenn das Gartenhaus auf eine gegossene Bodenplatte oder auf ein Streifenfundament gestellt werden soll. Dann entscheiden die einzelnen Landesbauordnungen, ob eine Genehmigungspflicht besteht – das ist also regional unterschiedlich.
Auch die geplante Nutzung kann einen Einfluss nehmen. So gelten die jeweiligen Regelungen für Gartenhäuser ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten. Soll eine solche Struktur integriert werden, ist praktisch immer eine Genehmigung notwendig.
Wie groß darf das Gartenhaus ohne Genehmigung sein?
Während Gartenhäuser mit Bodenplatte also fast immer eine Genehmigung benötigen, richtet sich die Pflicht bei Häuschen ohne Fundament nach der Größe. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt:
- Bis 75 m2 Rauminhalt: Bayern, Brandenburg
- Bis 40 m2 Rauminhalt: Baden-Württemberg, Niedersachsen
- Bis 30 m2 Rauminhalt: Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
- Bis 10 m2 Grundfläche: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen