Chirurgenstahl als Edelstahl
Chirurgenstahl gehört zu den Edelstählen. In der Regel wird unter Chirurgenstahl der Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4404 verstanden. Seine AISI-Bezeichnung (American Iron and Steel Institute) lautet 316L, und unter diesem Namen ist Chirurgenstahl auch bei uns bekannt. 316L ist ein austenitischer, rostfreier Edelstahl mit besonders hoher Korrosionsbeständigkeit.
Besondere Eigenschaften
Chirurgenstahl ist auch in chloridhaltigen Medien hoch korrosionsfest und sehr stabil. Er weist zudem eine sehr hohe Säurebeständigkeit auf. Seine Dichte beträgt 7,95 kg/dm³. Er ist gut polierbar und nicht magnetisierbar. Chirurgenstahl ist wegen seines geringen Kohlenstoffgehalts auch in höheren Dicken gut schweißbar.
Legierung
Die Legierung wird durch einen Kombination aus Chrom, Nickel und Molybdän bestimmt, dazu kommen noch geringere Anteile von anderen Elementen. Der Kohlenstoffgehalt beträgt 0,03 %.
Wichtigste Legierungsanteile
Der Nickelgehalt liegt zwischen 10 und 13 %, der Chromgehalt bei 16,5 – 18,5 %. Dazu kommen in der Legierung noch 2 – 2,5 % Molybdän. Silizium ist mit etwa 1 % und Mangan mit 2 % enthalten.
Hinzu kommen sehr geringe Anteile an Phosphor (0,045 %), Schwefel (0,015 %) und Stickstoff (0,11 %).
Stahl für chirurgische Instrumente
Die Bezeichnung Chirurgenstahl ist insofern irreführend, als dass für chirurgische Instrumente in der Regel andere Stahlsorten verwendet werden. Welche Stähle für welche Instrumentenarten zugelassen sind, regelt im Detail die ISO 7153-1. Häufig werden Stähle mit folgenden Werkstoffnummern verwendet:
- 1.4305 (hauptsächlich Handgriffe, überwiegend zahnärztliche Instrumente)
- 1.4301 (mittlere Festigkeit, hohe Korrosionsbeständigkeit)
- am häufigsten 1.4006, 1.4021, 1.4028 und 1.4125
Es geht dabei auch um Gesundheitsgefahren durch bestimmte Legierungsbestandteile, die vermieden werden sollen.
Chirurgenstahl für Piercings
Von 1994 bis 2004 war Chirurgenstahl für Erststecker bei Piercings verboten, da der Nickelanteil (kann Allergien auslösen) sehr hoch ist. Nach einer Gesetzesänderung verlegte man sich allerdings darauf, die Nickelabgabe eines Metalls und nicht den Nickelgehalt als Maßstab anzusetzen. Nickel liegt in solchen Legierungen in gebundener Form vor.
Mit der neuen Regelung wurden Grenzwerte für die Nickelabgabe festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen, wenn ein Material als Erststecker in die Haut kommt. Erst nach Abheilung dürfen auch Werkstoffe mit höheren Nickelabgabewerten eingesetzt werden.
Im Zweifelsfall ist es aber sicher besser, auf das speziell entwickelte Implantanium oder auf Titan auszuweichen. Auch Holz oder andere Nichtmetalle können eine Alternative darstellen.