Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung
Wird das Dachgeschoss nachträglich zu Wohnraum umgebaut, spricht das Bauamt von einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung. Dabei sind verschiedene baurechtliche Bestimmungen zu beachten.
Damit ist klar: Ohne Baugenehmigung gibt es in NRW keinen legalen Dachausbau. Wichtig ist auch, dass die Baugenehmigung in NRW in der Regel nicht nachträglich erteilt werden kann.
Die Genehmigung muss also grundsätzlich vor Baubeginn eingeholt werden. Eine nachträgliche Legalisierung eines Schwarzbaus ist nicht vorgesehen. Es würde also der Abriss des Dachausbaus drohen.
Wohnfläche exakt berechnen
Bei der Berechnung der Wohnfläche für den Dachausbau ist zu klären, welche Flächen überhaupt zur Wohnfläche zählen. Unter den Dachschrägen wird Wohnraum, der unter einem Meter hoch ist, bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wohnraum der unter zwei Meter hoch ist, zählt nur zur Hälfte, wenn die Wohnfläche bei einem Dachausbau berechnet wird. Wenn Sie den Wohnraum später vermieten wollen, sollten Sie dies berücksichtigen, da Sie für diesen verlorenen Raum keine Miete erhalten.
In der Regel wird Wohnraum erst ab einer Raumhöhe von 2,40 m voll anerkannt. Nur in Ausnahmefällen wird auch eine Raumhöhe von 2,20 m anerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens die Hälfte des neu geschaffenen Wohnraums unter dem Dach diese Höhe erreicht.
Was ist bei der Baugenehmigung zu beachten?
- Wohnfläche / Schrägen berücksichtigen
- Brandschutz / Fluchtwege
- Dämmung / Energiesparverordnung