Größe der Dachfenster
Für einen Dachausbau benötigen Sie eine Genehmigung und müssen sich an verschiedene Vorschriften halten. In der Landesbauordnung ist beispielsweise zu lesen, dass die Fensterfläche für einen Wohnraum unter dem Dach mindestens 10 bis 12,5 Prozent der Wohnfläche betragen muss. Wollen Sie nur ein Dachfenster austauschen, gilt die Regel nicht.
Fenster und Sparrenabstand
Der Abstand zwischen den Sparren ist nicht einheitlich geregelt. Er kann 60 cm, aber auch 85 cm betragen, oder bei Altbauten noch größer sein. Wenn Sie einen Neubau planen, richten Sie in der Regel die Sparren nach der gewünschten Fensterfläche und der zu erwartenden Last auf dem Dach aus. Bei einem Altbau müssen Sie mit dem Vorlieb nehmen, was vorhanden ist. Damit das Fenster gut passt und gedämmt werden kann, gilt die Regel: Sparrenabstand minus 4 bis 6 cm (für die Dämmung) ist gleich Fenstermaß.
Liegen die Sparren sehr weit auseinander, ist der Einbau eines großen Fensters also kein Problem: wenn zu viel Platz ist, doppeln Sie die Sparren auf, um das Fenster zu befestigen. Beträgt der Sparrenabstand aber nur 60 cm, kann das Fenster maximal 56 cm breit sein, das ist ziemlich wenig. Eine Lösung ist, die Dachöffnung anzupassen.
Anpassung der Fensteröffnung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Sparren an das Fenster anzupassen. Oben wurde schon beschrieben, dass Sie den Abstand durch Aufdoppeln der Sparren verringern können. Ist das gewünschte Fenster nur knapp zu groß, können Sie die Sparren an der gewünschten Stelle auch leicht ausnehmen. Die Statik sollte allerdings nicht leiden. Ein größerer Eingriff ist dagegen, einen Sparren in der passenden Fensterhöhe abzusägen und in der erstandenen Öffnung oben und unten ein Querholz anzubringen. So erhalten Sie einen Rahmen für das Fenster. Ob das möglich ist, sollten Sie aber unbedingt mit einem Fachmann besprechen.