Wofür wird ein Messen der Dachschräge benötigt?
Für die Berechnung der Wohnfläche
Es ist allgemein bekannt, dass Vermieter von Dachwohnungen gerne mal die tatsächlichen Quadratmeter bei der Berechnung der Miete verschleiern. Dachschrägen in der Wohnfläche dürfen nicht voll zur Mietfläche dazugerechnet werden. Für die volle Berechnung gilt nur die Fläche unter einer Dachschräge mit 2 m Höhe. Darunter darf die Fläche nur zu 50 % eingerechnet werden, unter 1 m überhaupt nicht.
Für den Ertrag von Photovoltaikanlagen
Hierfür ist weniger die Fläche ausschlaggebend, sondern die Neigung der Dachschräge. Damit sich die Anschaffung für das Anbringen einer Solaranlage rechnet, benötigen die Paneele einen bestimmten Winkel zur Sonne, der als Neigungswinkel bezeichnet wird.
Wie kann der Neigungswinkel der Dachschräge ermittelt werden?
Die Dachneigung lässt sich in Grad oder in Prozent ausdrücken. Zur Ermittlung wird unter der Dachschräge ein rechter Winkel angelegt. Dazu hilft ein Winkelmesser. Die dem 90° Winkel gegenüberliegende Fläche ist die Hypotenuse, mit c bezeichnet. Die Längen a und b sind die beiden Katheten.
Nach dem Lehrsatz des Pythagoras lässt sich daraus der Sinuswert ermitteln, der sich in den Neigungswinkel umrechnen lässt sowie die Umrechnung in Prozent. Um die Dachschräge zu messen müssen Sie zuerst die Seitenlänge ermitteln, daraus den Sinuswert und die Gradzahl errechnen.
Berechnung | Formel |
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Seitenlänge | c² = a² + b² |
Sinuswert | A : C = sin (ß) |
Winkel | sin (ß) = a : b |
Wie ermittelt man aus diesen Werten die prozentuale Dachschräge?
Dazu ist es erforderlich die Gradzahl, genauer gesagt den Neigungswinkel in Prozent umzurechnen.
Berechnung | Formel |
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Steigung in Prozent | Steigung(%) = tan( Steigungswinkel[°] ) x 100 |