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Themenbereich: Wohnfläche

Gehört das Bad zur Wohnfläche?

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Bei der Berechnung der Wohnfläche ist immer die Raumhöhe zu beachten Foto: Demkat/Shutterstock

Gehört das Bad zur Wohnfläche?

Zwischen Vermietern und Mietern gibt es nicht selten Streit über die Wohnfläche eines Objekts. Immerhin hängen über die reine Miethöhe hinaus auch weitere Kostenfaktoren von dieser Kennzahl ab. Hier finden Sie Informationen dazu, wie das Bad bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt wird.

Nach welcher Methode wird berechnet?

Grundsätzlich sollte man festhalten, dass die Berechnung der Fläche einer Immobilie auf Basis unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen erfolgen kann. Wird die Gesamtfläche mittels DIN 277 ermittelt, spricht man allerdings genau genommen nicht von der Wohnfläche, sondern von der Nutzfläche des Objekts. Dieses kann dann gewissermaßen „thematisch“ nach unterschiedlichen Arten der Nutzung entsprechend von Bereichen der Lebensführung unterteilt werden.

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Tatsächlich von der Wohnfläche ist die Rede, wenn die Berechnung nach den Vorschriften der seit Anfang 2004 gültigen Wohnflächenverordnung erfolgt. In beiden Fällen zählt ein innerhalb der Wohnung gelegenes und ausschließlich von den Bewohnern genutztes Badezimmer jedenfalls auch zur Gesamtfläche. Allerdings kann die Fläche deutlich schwanken, wenn auf unterschiedliche Arten ausgemessen und gerechnet wird.

Da nicht alle Immobilien per Gesetz den Vorschriften zur korrekten Flächenberechnung unterliegen, sollten Sie im Zweifel lieber früher als später selbst nachmessen. Bei bestimmten Formulierungen im Vertrag könnte es sonst sein, dass selbst fehlerhaft berechnete Flächenangaben durch die Unterschrift als „wie besehen“ akzeptiert werden.

Richtig ausmessen: Gutachter beauftragen oder selbst messen

Es ist natürlich möglich, für das Ausmessen einer Wohnung einen Gutachter zu beauftragen. Allerdings kann es mitunter selbst bei dieser höchst offiziellen Methode vorkommen, dass die Berechnungen von zwei Gutachtern deutlich voneinander abweichen.

Aufgrund der enormen Kosten für einen Gutachter und der weiteren Unsicherheit eines Rechtsstreits bietet es sich an, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Die beste Grundlage für Immobilien-Entscheidungen bietet sich daher, wenn Vermieter und Mieter oder Verkäufer und Käufer einfach selbst gemeinsam die Wohnung ausmessen. Mit diesem gemeinsam ermittelten Ergebnis ergibt sich bei keiner der beteiligten Parteien später das Gefühl, übervorteilt geworden zu sein.

Was zählt im Bad alles zur Wohnfläche?

Das Badezimmer zählt beim Ausmessen und Berechnen der Wohnfläche teilweise zu den kompliziertesten Räumen in einem Wohngebäude. Schließlich sind hier die folgenden (fraglichen) Faktoren zu berücksichtigen:

  • Fensterlaibung
  • Duschwannen und Badewannen
  • Dachschrägen
  • Wasserboiler

Grundsätzlich zählen alle Flächen im Bad zur Wohnfläche, die dafür nach den Vorschriften zur lichten Raumhöhe nicht zu niedrig sind. Auch die Grundfläche von Dusch- und Badewannen ist in der Berechnung zu berücksichtigen. Dagegen dürfen Trennmauern und andere bauliche Raumunterteilungen abgezogen werden. Für besonders genaue Messungen eignen sich Lasermessgeräte, die im Online-Fachhandel und in Baumärkten erhältlich sind.

Alexander Hallsteiner
Artikelbild: Demkat/Shutterstock
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