Warum die Wohnfläche korrekt bezeichnet und berechnet werden sollte
Grundsätzlich gibt es auf dem freien Wohnungsmarkt durchaus nicht wenige Wohnungen, auf die die nachfolgenden Erläuterungen zur Berechnung der Wohnfläche nicht zwingend anwendbar sind. Allerdings wird selbst ohne rechtliche Verpflichtung dazu in manchen Mietverträgen explizit auf eine Wohnflächenberechnung nach der seit 2004 gültigen Wohnflächenverordnung verwiesen. Dann sollte die hierfür zu berechnende Wohnfläche aber auch wirklich den Tatsachen entsprechen.
Das ist nicht zuletzt deshalb ein wichtiger Punkt, weil Kostenpunkte wie die Abrechnung von Betriebskosten oder monatliche Kosten von Versicherungen mitunter maßgeblich auf die zur Verfügung stehende Wohnfläche abgestellt werden. Manchmal kann es auch vorkommen, dass laut Mietvertrag die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277 vereinbart wird. Streng genommen ist die Wohnfläche dann aber ein per se falsch genutzter Begriff, da es bei der DIN 277 nicht nur auf eine ganz andere Berechnungsmethode, sondern vor allem auch auf die Berechnung der zur Verfügung stehenden Nutzfläche ankommt.
In besonders alten Gemäuern bzw. in einer Dachgeschosswohnung wird die gesetzlich für Neubauten definierte normale Zimmerhöhe oft an diversen Stellen massiv unterschritten. Für Mieter kann dies auch durchaus vorteilhaft sein, da Flächen unterhalb einer Dachschräge laut der Wohnflächenverordnung nur teilweise in die Berechnung der Gesamtwohnfläche einfließen dürfen.
Das gilt für Wohnfläche und Deckenhöhe nach der Wohnflächenverordnung
Laut der im Jahr 2004 in Kraft getretenen Wohnflächenverordnung gelten für Wohnungen innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Rechtsvorschrift die folgenden Regeln zur Ermittlung der Wohnfläche in Abhängigkeit von der lichten Raumhöhe:
- alle Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1,00 m werden überhaupt nicht zur Wohnfläche gezählt
- 50 Prozent der Fläche mit einer lichten Raumhöhe zwischen 1,00 m und 2,00 m werden berücksichtigt
- vollständig berücksichtigt werden nur Raumanteile mit mindestens 2,00 m lichter Raumhöhe
So gelingt die korrekte Berechnung in der Praxis
Nicht selten stellen Mieter erhebliche Abweichungen fest, wenn sie bei Zweifeln an den Quadratmeterzahlen im Mietvertrag selbst nachmessen. Zunächst einmal stellt es aber auch eine gewisse Herausforderung dar, die Wohnfläche wirklich exakt auszumessen und anhand der Raumhöhe zu berechnen. Technische Hilfsmittel mit integrierter Höhenmessung und digitaler Abstandsmessung können bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein.
Die Geräte können flach auf den Boden gelegt werden, sodass schließlich genaue Vermessungslinien für die Raumbereiche mit unter 1,00 m, zwischen 1,00 m und 2,00 m und über 2,00 m Raumhöhe ermittelt werden können. Fertigen Sie sich außerdem unbedingt eine möglichst genaue Skizze der Räume an, anhand derer Sie nach dem Ausmessen aller relevanten Linien die korrekte Wohnfläche berechnen können.