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Themenbereich: Dachschräge

Was ist der Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche unter der Dachschräge

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Nutzfläche und Wohnfläche ist nicht das gleiche Foto: Artazum/Shutterstock

Was ist der Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche unter der Dachschräge

Die Mieter von Dachgeschosswohnungen sind sich häufig im Unklaren darüber, welche Flächen unter der Dachschräge als Mietfläche und welche als Nutzfläche gelten, denn Wohnfläche und Nutzfläche sind unterschiedliche Dinge. Wir klären auf.

Was unterscheidet die Wohnfläche von der Nutzfläche?

Wenn es um Flächenberechnungen für Wohngebäude, insbesondere für Dachwohnungen, geht, ist es mitunter etwas kompliziert. Die wichtigsten Unterscheidungen betreffen die Wohn- und die Nutzfläche. Dazu kommen noch Sondernutzflächen und Verkehrsflächen.

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Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine Dachschräge ausbauen gehört die ganze Wohnfläche, auch die unter den Dachschräge, zur Nutzfläche. Sie ist hauptsächlich für den Kaufpreis ausschlaggebend. Als Wohnfläche werden hingegen, die gemäß Plan vorhandenen Quadratmeter bezeichnet.

Für die Nutzflächenermittlung in Wohnungen mit Dachschräge gilt die tatsächliche Bodenfläche unabhängig von der Raumhöhe. Die Flächen, die sich unter einer Raumhöhe von 1,50 m befinden, ließen sich ja als Stauraum nutzen. So ein Urteil des OGH, Aktenzeichen OGH |5 Ob 170/16k |25.10.2016.

Wohnflächenverordnung (WoFIV) vs. DIN Norm 277

Wohn-, Nutz- und Verkehrsflächen werden nach beiden Berechnungsmethoden unterschiedlich bewertet.

  • WoFIV ist seit dem 01.01.2004 in Kraft und wird bei allen danach vermieteten Wohnungen angewandt.
  • DIN Norm 277 ist dagegen für Eigentümer vorteilhaft, weil die Nutzfläche unter der Dachschräge, zu 100 % in die Miet- oder Kaufberechnung eingeht.

Deshalb ist es gut zu wissen, was im Miet- oder Kaufvertrag vereinbart wurde, die Wohnfläche der Dachschräge als Nutz- oder als Wohnfläche.

Beispiel der Flächenberechnung eines Einfamilienhauses. Eine Gegenüberstellung in Auszügen der verschiedenen Flächenberechnungen:

Raum Berechnung nach WoFIV Berechnung nach DIN 277
Vorratsräume KG keine Berechnung Nutzfläche
Flure KG keine Berechnung Verkehrsfläche
Treppenraum KG keine Berechnung Verkehrsfläche
Küche Wohnfläche Nutzfläche
Wohn- und Schlafräume Wohnfläche Nutzfläche
Flure Wohnfläche Nutzfläche, wenn im Wohnraum sonst Verkehrsfläche
Wintergarten 50% Wohnfläche Nutzfläche
Terrasse, Loggia 25 bis 50% Wohnfläche Nutzfläche
Wohnfläche unter Dachschräge kleiner als 1m Höhe keine Wohnfläche, 1 bis 2m 50% Wohnfläche, darüber 100% Nutzfläche
Tipps & Tricks
Nutzfläche, Wohnfläche und Verkehrsfläche sind unterschiedliche Angaben, die Sie nicht miteinander verwechseln sollten. Sie sind vor allem dann relevant, wenn eine Dachgeschosswohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll.
Hausjournal.net
Artikelbild: Artazum/Shutterstock
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