Was unterscheidet die Wohnfläche von der Nutzfläche?
Wenn es um Flächenberechnungen für Wohngebäude, insbesondere für Dachwohnungen, geht, ist es mitunter etwas kompliziert. Die wichtigsten Unterscheidungen betreffen die Wohn- und die Nutzfläche. Dazu kommen noch Sondernutzflächen und Verkehrsflächen.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine Dachschräge ausbauen gehört die ganze Wohnfläche, auch die unter den Dachschräge, zur Nutzfläche. Sie ist hauptsächlich für den Kaufpreis ausschlaggebend. Als Wohnfläche werden hingegen, die gemäß Plan vorhandenen Quadratmeter bezeichnet.
Für die Nutzflächenermittlung in Wohnungen mit Dachschräge gilt die tatsächliche Bodenfläche unabhängig von der Raumhöhe. Die Flächen, die sich unter einer Raumhöhe von 1,50 m befinden, ließen sich ja als Stauraum nutzen. So ein Urteil des OGH, Aktenzeichen OGH |5 Ob 170/16k |25.10.2016.
Wohnflächenverordnung (WoFIV) vs. DIN Norm 277
Wohn-, Nutz- und Verkehrsflächen werden nach beiden Berechnungsmethoden unterschiedlich bewertet.
- WoFIV ist seit dem 01.01.2004 in Kraft und wird bei allen danach vermieteten Wohnungen angewandt.
- DIN Norm 277 ist dagegen für Eigentümer vorteilhaft, weil die Nutzfläche unter der Dachschräge, zu 100 % in die Miet- oder Kaufberechnung eingeht.
Deshalb ist es gut zu wissen, was im Miet- oder Kaufvertrag vereinbart wurde, die Wohnfläche der Dachschräge als Nutz- oder als Wohnfläche.
Beispiel der Flächenberechnung eines Einfamilienhauses. Eine Gegenüberstellung in Auszügen der verschiedenen Flächenberechnungen:
Raum | Berechnung nach WoFIV | Berechnung nach DIN 277 |
---|---|---|
Vorratsräume KG | keine Berechnung | Nutzfläche |
Flure KG | keine Berechnung | Verkehrsfläche |
Treppenraum KG | keine Berechnung | Verkehrsfläche |
Küche | Wohnfläche | Nutzfläche |
Wohn- und Schlafräume | Wohnfläche | Nutzfläche |
Flure | Wohnfläche | Nutzfläche, wenn im Wohnraum sonst Verkehrsfläche |
Wintergarten | 50% Wohnfläche | Nutzfläche |
Terrasse, Loggia | 25 bis 50% Wohnfläche | Nutzfläche |
Wohnfläche unter Dachschräge | kleiner als 1m Höhe keine Wohnfläche, 1 bis 2m 50% Wohnfläche, darüber 100% | Nutzfläche |