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Eibenholz

Eiben unter Naturschutz – trotzdem fällen?

Von Johanna Bauer | 5. April 2021
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johanna Bauer, “Eiben unter Naturschutz – trotzdem fällen?”, Hausjournal.net, 05.04.2021, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 22.09.2023, https://www.hausjournal.net/eibe-naturschutz-faellen

Die Eibe ist ein Baum, der aufgrund seiner vielfältigen Nutzung und Übernutzung in einigen Regionen unter Naturschutz steht und sorgfältig geschützt wird. Sollten Sie dennoch beabsichtigen, eine wild wachsende Eibe zu fällen, werden Sie in unserem Artikel alles Wichtige zu den rechtlichen Voraussetzungen, den Gefährdungsklassen und den möglichen Ausnahmen von der Regel erfahren.

Eibe Naturschutz fällen
AUF EINEN BLICK
Darf man eine Eibe unter Naturschutz fällen?
In Deutschland ist die Eibe auf der nationalen Roten Liste gefährdeter Arten und steht unter Naturschutz. Das Fällen von wild wachsenden Eiben ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Bei Garten-Eiben sollte man vorher beim zuständigen Amt nachfragen und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen.

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Unterschiedliche Gefährdungsklassen

Die Eibe gilt nicht überall als ein gefährdeter Baum. Weltweit wird sie als „nicht gefährdet“, allerdings mit einem Hinweis auf mögliche zukünftige Gefährdung geführt. Das kann man der roten Liste der IUCN, der weltweit tätigen Naturschutzorganisation, die auch gefährdete Arten auflistet, entnehmen. Weltweit gibt es noch zahlreiche natürliche Vorkommen von Eiben, vor allem in wärmeren Klimazonen:

  • Portugal
  • Spanien
  • Bretagne
  • Italien (einzelne Gebiete)
  • auf dem Balkan
  • im Baltikum und in den Karpaten
  • in Skandinavien

Schutz in Deutschland

In Deutschland steht die Eibe allerdings auf der nationalen Roten Liste der gefährdeten Arten, und wird dort unter „gefährdet“ geführt. Nach der geltenden Bundesartenschutzverordnung bedeutet das, dass jede wild lebende Eibenpopulation besonders geschützt ist, und eine „wirtschaftliche Verwertung“ der Eibe ausgeschlossen ist. Es ist zwar Eibenholz auch bei uns im Handel, allerdings stammt dieses dann nicht aus Deutschland, sondern aus anderen Ländern mit natürlichem Vorkommen. Üblicherweise benötigt ein Holzhändler für den Handel eine Herkunftsbescheinigung von der Obersten Naturschutzbehörde.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wer vorhat, in Deutschland Eibenholz anzubauen und dieses wirtschaftlich zu nutzen, sollte eine Genehmigung einholen. Wer selbst die Eiben anbaut, darf diese – bei Genehmigung – auch wieder fällen und verkaufen. Somit kann es auch legal aus Deutschland stammendes Eibenholz zu kaufen geben.

Grund für die Seltenheit

Man nimmt heute an, dass der Bestand an Eiben in Mitteleuropa vor allem deshalb zurückging, weil es im frühen Mittelalter zu einer Übernutzung kam. Eiben lieferten das beste Holz für Bögen, Speere und Lanzen und wurden auch sonst vielfältig genutzt. Gleichzeitig hat die massive Ausbreitung der Buche viele Standorte für Eiben nicht mehr besiedelbar gemacht, vor allem in den Wäldern.

Fällen von Eiben

Das Fällen von wild wachsenden Eiben darf in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geschehen. Auch bei Eiben im Garten sollte man sicherheitshalber am zuständigen Amt nachfragen, bevor man diese Bäume fällt. Stellen sie eine Gefahr dar, wird die Genehmigung in der Regel problemlos erteilt, in anderen Fällen kann die Genehmigung verweigert werden, oder eine Verpflichtung zur Wiederaufforstung ergehen. Länder und Kommunen haben hier auch teilweise abweichende Regelungen.

Tipps & Tricks
Die giftigen Früchte und Nadeln der Eibe können ebenfalls einen Grund darstellen, dass die Eibe im Garten für Kleinkinder gefährlich ist. Das kann aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich bewertet werden. In Aachen wurde ein Fällen zunächst abgelehnt, nach einer Klage dann aber vom Oberverwaltungsgericht als zulässig und verhältnismäßig eingestuft.

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