Unterschiedliche Gefährdungsklassen
Die Eibe gilt nicht überall als ein gefährdeter Baum. Weltweit wird sie als „nicht gefährdet“, allerdings mit einem Hinweis auf mögliche zukünftige Gefährdung geführt. Das kann man der roten Liste der IUCN, der weltweit tätigen Naturschutzorganisation, die auch gefährdete Arten auflistet, entnehmen. Weltweit gibt es noch zahlreiche natürliche Vorkommen von Eiben, vor allem in wärmeren Klimazonen:
- Portugal
- Spanien
- Bretagne
- Italien (einzelne Gebiete)
- auf dem Balkan
- im Baltikum und in den Karpaten
- in Skandinavien
Schutz in Deutschland
In Deutschland steht die Eibe allerdings auf der nationalen Roten Liste der gefährdeten Arten, und wird dort unter „gefährdet“ geführt. Nach der geltenden Bundesartenschutzverordnung bedeutet das, dass jede wild lebende Eibenpopulation besonders geschützt ist, und eine „wirtschaftliche Verwertung“ der Eibe ausgeschlossen ist. Es ist zwar Eibenholz auch bei uns im Handel, allerdings stammt dieses dann nicht aus Deutschland, sondern aus anderen Ländern mit natürlichem Vorkommen. Üblicherweise benötigt ein Holzhändler für den Handel eine Herkunftsbescheinigung von der Obersten Naturschutzbehörde.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Wer vorhat, in Deutschland Eibenholz anzubauen und dieses wirtschaftlich zu nutzen, sollte eine Genehmigung einholen. Wer selbst die Eiben anbaut, darf diese – bei Genehmigung – auch wieder fällen und verkaufen. Somit kann es auch legal aus Deutschland stammendes Eibenholz zu kaufen geben.
Grund für die Seltenheit
Man nimmt heute an, dass der Bestand an Eiben in Mitteleuropa vor allem deshalb zurückging, weil es im frühen Mittelalter zu einer Übernutzung kam. Eiben lieferten das beste Holz für Bögen, Speere und Lanzen und wurden auch sonst vielfältig genutzt. Gleichzeitig hat die massive Ausbreitung der Buche viele Standorte für Eiben nicht mehr besiedelbar gemacht, vor allem in den Wäldern.
Fällen von Eiben
Das Fällen von wild wachsenden Eiben darf in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geschehen. Auch bei Eiben im Garten sollte man sicherheitshalber am zuständigen Amt nachfragen, bevor man diese Bäume fällt. Stellen sie eine Gefahr dar, wird die Genehmigung in der Regel problemlos erteilt, in anderen Fällen kann die Genehmigung verweigert werden, oder eine Verpflichtung zur Wiederaufforstung ergehen. Länder und Kommunen haben hier auch teilweise abweichende Regelungen.