Eichfristen für Wasserzähler in Deutschland und Österreich
In Deutschland finden sich die Angaben zu den Eichfristen für Wasserzähler im sogenannten Eichgesetz. Sie sollten im Zweifelsfall darauf achten, dass jeweils unterschiedliche Fristen für Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler gelten. Die Frist bei Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre, während sie bei Warmwasserzählern nur 5 Jahre beträgt. Das hängt mit einem leicht unterschiedlichen technischen Aufbau zusammen, der für die korrekte Erfassung des Warmwasserverbrauchs erforderlich ist.
In Österreich gilt für Wasserzähler eine einheitliche Frist für die Nacheichung von 5 Jahren. Diese gilt gleichermaßen für:
- Kaltwasserzähler
- Warmwasserzähler
- Heißwasserzähler
Rechte von Mietern bei fehlender Eichung
Wurde die Frist für die vorgeschriebene Nacheichung überschritten, so ist dies in der Regel direkt am Wasserzähler selbst ersichtlich. Dieser wird bei der Eichung nämlich für gewöhnlich mit einem entsprechenden Aufkleber versehen.
Es kommt durchaus vor, dass die vorgeschriebene Nacheichung in Mehrfamilienhäusern über viele Jahre hinweg nicht vorgenommen wurde. Dies kann bei Streitfällen durchaus rechtliche Relevanz erlangen. Mieter haben bei einer nicht ordnungsgemäßen Eichung der Wasserzähler nämlich das Recht, eine Betriebskostenabrechnung in Zweifel zu ziehen und dagegen Widerspruch einzulegen. Vermieter sollten daher stets rechtzeitig daran denken, eine Nacheichung oder einen Austausch der Wasserzähler in Auftrag zu geben.
Vermieter können Kosten für den Zählertausch auf Mieter umlegen
Nach Ablauf der Eichfrist werden Kaltwasserzähler manchmal gar nicht erst nachgeicht, sondern gleich gegen einen neuen Zähler ausgetauscht. Das sorgt bei den Mietern in einem Mehrfamilienhaus mitunter für Unverständnis, wenn diese die Notwendigkeit für einen Austausch nicht erkennen wollen.
Aus rechtlicher Sicht ist es allerdings nicht zu beanstanden, wenn Vermieter die Kosten für einen Komplett-Austausch der Kaltwasserzähler pünktlich alle 5 Jahre auf die Mieter im Haus umlegen. Dies geschieht im Rahmen der Abrechnung der Nebenkosten.