Was es mit dem Eichen der Wasseruhr auf sich hat
Die Eichpflicht nach dem Mess- und Eichgesetz dient in erster Linie dem Schutz der Verbraucher von Wohnenergie. Sie soll den Einsatz manipulierter Messgeräte und damit falsche Messergebnisse und Kostenabrechnungen verhindern.
In der aktuellen Fassung des MessEG haben Messgeräte zur Erfassung von Kaltwasser folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Nutzpflicht im geschäftlichen Verkehr
- MID-Konformität
- m³ als Maßeinheit für Wasserverbrauch
Dass geeichte Wasserzähler überall im geschäftlichen Verkehr zu verwenden sind, heißt, dass sie immer dann zum Einsatz kommen sollen, wenn die Wasserversorgung eine geschäftliche Angelegenheit ist. Also im Grunde immer dann, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen das Wohngebäude vertraglich mit Trinkwasser versorgt. Eine Nutzpflicht für geeichte Wasserzähler gilt also sowohl in Mietobjekten, als auch in Eigenheimen.
Wasserzähler, die einer korrekten und beglaubigungsfähigen Abrechnung dienen sollen, müssen MID-konform sein. Entspricht ein in Verkehr gebrachtes Messgerät dieser von der EU verabschiedeten ‚Measuring Instruments Directive‘, so ist dies gleichbedeutend mit einer Ersteichung, die ansonsten mit einer Eichmarke gekennzeichnet würde. Erkennbar ist die MID-Konformität an der CE-Marke mit der Metrologie-Kennzeichnung (z.B. ‚M 06‘) und dem nachfolgenden Baujahr des Geräts. Die gelbe Eichmarke setzt sich aus der Eichmarkennummer, der Zahlenkennzeichnung der Prüfstelle und dem Eichjahr zusammen.
Achten Sie beim Kauf eines Wasserzählers auf die Zulassungsfähigkeit, also auf die MID-Kennzeichnung.
Wann muss nachgeeicht werden?
In der Mess- und Eichverordnung ist für jede Art von Messgerät eine Eichgültigkeitsdauer festgelegt. Diese beträgt bei Kaltwasserzählern 6, bei Warmwasserzählern 5 Jahre.
Das bedeutet, dass ein Wasserzähler immer spätestens 6 bzw. 5 Jahre nach dem Jahr der letzten Eichung bzw. dem Baujahr und damit der Ersteichung nachgeeicht werden muss. Ein Kaltwasserzähler, der zuletzt im Jahr 2015 geeicht wurde, muss bis spätestens 31.12.2021 neu geeicht werden. Da die Eichung in der Regel teurer ist als ein kompletter Gerätetausch, wird letzterer immer häufiger einer Neueichung vorgezogen.
Jede Eichung muss von einer staatlich anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden.