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Einbruchschutz

Einbruchschutz Wohnung – was ist sinnvoll?

Von Johanna Bauer | 19. Januar 2021
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Johanna Bauer, “Einbruchschutz Wohnung – was ist sinnvoll?”, Hausjournal.net, 19.01.2021, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 30.05.2023, https://www.hausjournal.net/einbruchschutz-wohnung

Auch in Mehrparteienhäusern ist man vor Einbrüchen nicht sicher. Wohnungen – egal ob Miet- oder Eigentumswohnung – sollten auf jeden Fall gegen Einbruch geschützt werden. Welche Maßnahmen sich speziell bei Wohnungen dafür eignen, und worauf man immer achten sollte, lesen Sie hier.

Einbruchschutz Wohnungstür
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Um den Einbruchschutz einer Wohnung zu erhöhen, sollten Fenster und Terrassentüren mindestens Widerstandsklasse RC 2 erfüllen und Wohnungseingangstüren stabil sowie mit Schließanlagen und Querriegeln ausgestattet sein. Bei Mietwohnungen ist eine schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich.

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Lage der Wohnung

Welcher Schutz für eine Wohnung erforderlich ist, entscheidet die Lage der Wohnung. Bei einer Wohnung im Erdgeschoss ist der Schutzaufwand genauso groß wie bei einem Einfamilienhaus.

Der Schutz der Fenster ist hier überaus wichtig. Auch Terrassentüren müssen – wie die Fenster – besonders gut geschützt werden. Bei Erdgeschosswohnungen sind – wie bei Einfamlienhäusern – vor allem die Fenster und Terrassentüren das bevorzugte Ziel von Einbrechern.

Achten Sie darauf, dass Ihre Fenster und Terrassentüren mindestens Widerstandsklasse RC 2 erfüllen, bei uneinsehbaren Lagen von Türen und Fenstern möglichst noch höher.

Schutz in höheren Geschossen

In höher gelegenen Wohnungen ist in 90 % der Fälle die Wohnungseingangstür das Ziel der Einbrecher. In der Regel versuchen sie, mit Werkzeugen die Tür an der Schlossseite zu öffnen (das geschieht in rund 80 % der Fälle so).

Eine stabile Wohnungseingangstür und eventuelle Zusatzsicherungen an der Tür helfen hier. Achten Sie aber darauf, dass eine Tür immer als eine ganze Einheit zu betrachten ist, die nur so stark ist wie der schwächste Punkt.

In der Regel können Sie aber – gerade bei Mietwohnungen – die Tür nicht einfach austauschen. Dazu brauchen Sie in jedem Fall die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Auch die Kosten dafür müssen Sie in der Regel selbst tragen, der Vermieter ist nicht verpflichtet, für Einbruchschutz zu sorgen.

Möglichkeiten, die in der Regel immer genehmigt werden sind:

  • eine bessere Schließeinrichtung (Schloss)
  • der Einbau eines Türspions
  • der Einbau eines Querriegels

Auch hier müssen Sie aber darauf achten, dass der Vermieter beim Ende des Mietverhältnisses gegebenenfalls einen kompletten Rückbau auf den ursprünglichen Zustand verlangen darf. Bei einer Eigentumswohnung entfällt all dies natürlich – allerdings kann es auch hier in manchen Fällen Auflagen geben.

Tipps & Tricks
Nehmen Sie das Risiko von einem Einbruch auch bei einer Wohnung ernst. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von den Sicherheitsbehörden beraten, wie Sie für mehr Sicherheit sorgen können.

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