Wann und wie die Fensterscheibe ersetzen?
Ist es um eine Fensterscheibe geschehen, stellen sich folgende Fragen:
- wie dringlich ist der Ersatz?
- kann man die Scheibe selber ersetzen?
- wer kommt in einem Mietwohnverhältnis für Organisation und Kosten auf?
Wie dringlich ist der Ersatz?
Eine defekte Fensterscheibe sollten Sie möglichst bald ersetzen. Gerade wenn es sich um ein Außenfenster handelt, wird schon durch einen kleinen Riss die Schutzwirkung deutlich herabgesetzt. Unterschätzen Sie außerdem nicht die Verletzungsgefahr, die bei einem sich schnell zum Splittern ausweitenden Riss besteht.
Selber ersetzen oder Fachleute beauftragen?
Wenn Sie eingefleischter DIY-ler sind, möchten Sie auch bei der defekten Fensterscheibe vielleicht lieber selbst Hand anlegen. Schließlich kann man eine selbst ersetzte Fensterscheibe auch stolzer genießen und spart sich Handwerkerkosten.
In gewissen Fällen ist das eigenständige Ausbauen und Einsetzen der Verglasung auch durchaus möglich. Relevant bei der Entscheidung, wer den Austausch übernehmen soll, ist vor allem die Art des Fensters. Ein konventionelles Fenster mit Einfachverglasung können Sie durchaus selbst ersetzen. Neuere Modelle mit Doppelverglasung sind in aller Regel nur von Fachleuten auswechselbar.
Beim Ausbau sollten Sie das alte Fensterglas möglichst unbeschädigt entfernen, um die korrekten Maße für das neue ausmessen zu können. Dann werden Rahmenleisten und Klebe- und Dichtungsreste aus dem Falz entfernt und die neue, von der Glaserei maßgerecht zugeschnittene Scheibe mit Vorlegeband und Verglasungsklötzen eingesetzt.
Wer kommt im Mietverhältnis für Organisation und Kosten auf?
Diese Frage ist nicht immer klar beantwortbar. Wie bei den meisten mietrechtlichen Angelegenheiten sind die individuellen Umstände immer einzeln zu bewerten.
Grundsätzlich gilt, dass wenn die Fensterscheibe durch normalen Gebrauch des Mietobjekts (Verschleiß, Witterungseinflüsse etc.) kaputtgegangen ist, der Vermieter für den Ersatz verantwortlich ist. Wenn der Defekt durch aktives Zutun des Mieters entstanden ist, hat er freilich die Lasten zu tragen. Das muss allerdings immer erst bewiesen werden.
Oft kann eine Scheibe auch wie von selbst reißen, meist durch thermische Spannungen. In dem Fall muss der Mieter beweisen, dass er keine Schuld trägt. Wenn er das nicht kann, bekommt der Vermieter gegebenenfalls in einer Beweislastumkehr die Chance, sich aus der Verantwortung zu ziehen.