Unser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung!
Zunächst wollen wir vorausschicken, dass es sich hierbei grundsätzlich um eine rechtliche Frage handelt und dieser Ratgeber weder eine Rechtsberatung darstellt noch ersetzt. Es handelt sich lediglich um Erfahrungen und Informationen, die hier zusammengefasst wurden, um einen etwaigen Anhaltspunkt dafür zu finden, ob es lohnt, eine Rechtsberatung einzugehen oder nicht.
Falls das Fundament ins Nachbargrundstück ragt: die Ausgangssituation
Vielleicht kennen Sie ja noch den Satire-Song zum „Maschendrahtzaun“. Nachbarschaftsstreit gehört überall da dazu, wo unterschiedliche Meinungen und Rechtsauffassungen an der Grundstücksgrenze kollidieren. Dass ein Fundament auf das Nachbargrundstück ragt, dafür gibt es viele Gründe:
- beim Herstellen des Zaunfundaments versehentlich das Fundament auf Teile des Nachbargrundstücks gesetzt
- Fundament von oder einschließlich Garage oder anderer Anbau ragt auf das Nachbargrundstück
- Grundstück wird neu vermessen oder die Verletzung wurde unmittelbar festgestellt
Nur der Nachbar hat auf seinem Grundstück Hoheitsrechte
Sie sehen schon an den Stichpunkten, dass es verschiedene Ursachen und auch Bauteile geben kann, die auf das Nachbargrundstück ragen. Erstellen Sie ein Fundament für einen Zaun und das Fundament ragt auf das Nachbargrundstück, hat der Nachbar das Recht, Sie aufzufordern, den Überstand zu entfernen.
Denn schließlich haben Sie keine Rechte am Nachbargrundstück. Für den Fall, dass der ganze Zaun auf seinem Grundstück steht, ist dieser vollständig zu entfernen, da nur der Nachbar selbst das Nutzungsrecht hat. Das kann beispielsweise dann auffallen, wenn das Grundstück neu vermessen wurde.
Voraussetzungen für eine Verjährung
Eine Duldung aus Gewohnheit heraus gibt es in diesem Fall nicht. Wenn der Zaun schon älter ist oder das Fundament seit vielen Jahren auf das Nachbargrundstück ragt, argumentieren manche Nachbarn, deren Fundament zum anderen Nachbarn ragt, mit einer Verjährung. Tatsächlich verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren. Allerdings nicht drei Jahre nach der Bauzeit, sondern drei Jahre ab dem Zeitpunkt, wo der Nachbar die Grenzüberschreitung festgestellt und bei Ihnen reklamiert hat.
Eine Duldung besteht nur bei Härtefällen
Eine Ausnahme gibt es bei größeren Bauwerken wie Garagen. Diese müssen aber fest mit dem Boden verbunden sein. Das Fundament einer Garage erfüllt diese Voraussetzung. Bei einem Carport gehen die Meinungen auseinander.
Besteht dieser Anbau oder dieses auf das Nachbargrundstück ragende Fundament samt Gebäude schon seit vielen Jahren, kann die vom Nachbarn geforderte Korrektur einen Härtefall bedeuten, da wahrscheinlich das gesamte Gebäude abgerissen werden müsste. Dieses Gesetz findet aber eben nur bei Objekten Anwendung, welche die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Ein Zaun oder eine Mauer gehören nicht dazu.