Öffentliches und privates Recht
Es gibt zwei Instanzen, die Einfluss auf die erlaubte Höhe einer Hecke auf der Grundstücksgrenze ausüben. Das öffentliche Recht ist im Bebauungs- und/oder Ordnungsplan und in der Landesbauordnung niedergelegt. Es gilt sowohl für grenznahe Bepflanzungen einer Partei als auch für eine gemeinsame Hecke auf der Grundstücksgrenze.
Wird eine Hecke grenznah von einer Partei gesetzt, sind im öffentlichen Recht auch die Regeln zum Abstand der Hecke zur Grundstücksgrenze ausgeführt. Im Konfliktfall entsteht allerdings eine privatrechtliche Auseinandersetzung, die sich auf die Regelungen im Nachbarrecht stützt. In einigen Gemeinden lassen sich zusätzliche relevante Regelungen in einer Ortssatzung finden.
Die Abstandsregeln entfallen, wenn die Hecke geteilt genau link u=hecke-steht-auf-grundstuecksgrenze]auf der Grundstücksgrenze[/link] steht. In diesem Fall können wiederum andere Regelungen greifen, die beispielsweise die Einfriedungspflicht betreffen.
Vorgeschriebene Schnittzeiten
In den meisten Wohngebieten mit Siedlungscharakter bewegen sich die erlaubten Höhen von Hecken an Grundstücksgrenzen zwischen 1,80 und 2,20 Meter. Der Mindestabstand bei einseitiger Bepflanzung zur Grundstücksgrenze beträgt fünfzig Zentimeter (Heckenhöhe bis zwei Meter), muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.
Im Regelfall wird die Hecke zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst gestutzt. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt einen kräftigen Rückschnitt nur zwischen Oktober und Februar. In der restlichen Zeit des Jahres (Brut- und Nistzeit) dürfen nur leichte Korrekturschnitte erfolgen, die etwa ein Drittel der frischen Triebe stehenlassen. Diese Vorschrift sollte beim Erhalt der erlaubten Höhe einkalkuliert werden. Je nach Wuchseigenschaften der Hecke sollte also die erlaubte Maximalhöhe beim Stutzen um einige Zentimeter unterschritten werden, damit die Hecke vor dem nächsten Rückschnitt nicht zu hoch wird.
Manche Menschen erfinden interessante Vorrichtungen, um ihre Hecke auf der richtigen Höhe zu halten.
https://www.youtube.com/watch?v=0-gJ92ibvDI&ab_channel=Einfachgenial