Gleiche Pflichten und Rechte beim Heckenschnitt
Wenn zwei Nachbarn entscheiden, ihre Grundstücke durch eine gemeinsame Hecke zu trennen, können die Abstandsregeln des Nachbarschaftsrechts nicht greifen. Daher wird die Ebene der Übereinstimmung beider Parteien noch wichtiger als bei justiziabel und offiziell geregelten Grenzbepflanzungen im Nahbereich.
Eine Hecke als Grundstücksgrenze erfüllt nicht mehr nur die Funktion eines grenznahen Schall- und Sichtschutz. Sie wird im rechtlichen Sinne zu einer einfriedenden Grenzeinrichtung. Verantwortlichkeit wir auf beide Beteiligten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das beginnt mit dem Eigentumsrecht. Die Hecke auf der Grundstückgrenze gehört beiden gleichermaßen.
Wer muss die Hecke an der Grundstücksgrenze schneiden
Es bietet sich offensichtlich an, dass die beiden Heckeneigentümer die Pflege und das Schneiden von ihrer jeweiligen Grundstücksseite aus zu gleichen Teilen erledigen. In guter Nachbarschaft wird idealerweise für die Hauptrückschnitte (bis 28./29. Februar und ab 1. Oktober eines jeden Jahres möglich) ein gemeinsamer Arbeitstermin vereinbart.
Folgende Details können die Vereinbarung zusätzlich erleichtern:
- Bei der Auswahl eine Strauchart wählen, die beiden Seiten gefällt
- Idealerweise gemeinsam aussuchen und gegebenenfalls kaufen
- Bezüglich Pflanzung entscheiden, ob ein Gärtner beauftragt werden soll
- Nachkauf oder andere besondere Aufwendungen zum Heckenerhalt halbieren
- Auf Ortsüblichkeit der Hecke achten, was den Schutz bei Nachbarschaftswechsel erhöht
- Eintragung ins Grundbuch als Grunddienstbarkeit zu geteilten Kosten möglich
- Als Alternative zu „Jeder auf seiner Seite“ Intervalle abwechselnden Schneidens
- Eine Grenzeinrichtung wird die Hecke nur, wenn sie die Linie der Grundstücksgrenze schneidet. Im Zweifel den Sitz der Grenzsteine überprüfen und gegebenenfalls nachvermessen lassen