Möglichkeit der Verlängerung
In der Regel besteht eine Möglichkeit, die Garage zu verlängern immer nur nach hinten hinaus. Bei einer Verlängerung auf Seite der Einfahrt wäre das Verfahren viel komplizierter, da die Einfahrt überbaut werden müsste und danach auch noch das Garagentor mit samt dem Torantrieb und der Mechanik nach vorne versetzt. Das bedeutet oft einen höheren Aufwand.
Technische Probleme
Das grundlegende Problem bei der Verlängerung bilden in den meisten Fällen schon einmal Decke und Fundament. Beides muss in diesem Fall „gestückelt“ werden, was nicht ohne Probleme vor sich geht.
Problem mit dem Fundament
Zwar kann hinter dem Fundament ein weiteres Fundament für die Verlängerung der Garage angebaut werden, problematisch ist aber der Bereich in dem beide Fundamente aufeinander stoßen. Dieser Bereich, wo die Fundamente unverbunden sind, kann nachträglich zu Setzrissen und weiteren Schwierigkeiten führen. Patentlösung gibt es für dieses Problem keine.
Problem mit der Garagendecke
Sehr häufig sind Garagen mit einer durchgehend gegossenen Betondecke versehen. Nach einer Verlängerung müsste man diese Decke mit einer weiter hinten liegenden Decke verbinden, oder eine neue, beide Teile überspannende Decke gießen. Auch hierfür gibt es keine bewährte Patentlösung, sondern nur an die Bauart der Garage und die jeweilige Situation angepasste Einzellösungen.
Baurecht
Für eine geplante Verlängerung ist in jedem Fall ein erforderlich. Als problematisch können sich hier die Statik erweisen, dazu auch eventuelle Probleme mit der Grenzbebauung.
Grenzbebauung
Garagen dürfen – anders als Wohngebäude – auf der Grundstücksgrenze gebaut werden. Allerdings darf die Länge der bebauten Grenzen bestimmte Maximalwerte nicht überschreiten. Auch das könnte gegebenenfalls ein Grund für eine Ablehnung sein.