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Keller

Geschossflächenzahl: Zählt der Keller dazu?

Von Uwe Hoffman | 12. Oktober 2024
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Uwe Hoffman
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Uwe Hoffman, “Geschossflächenzahl: Zählt der Keller dazu?”, Hausjournal.net, 12.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 09.06.2025, https://www.hausjournal.net/geschossflaechenzahl-keller

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist eine wichtige Kennzahl im Bauwesen, die die Bebauungsdichte auf einem Grundstück reguliert. Dieser Artikel erklärt die Bedeutung der GFZ, insbesondere im Zusammenhang mit Kellerräumen, und gibt praktische Tipps für die Bauplanung.

geschossflaechenzahl-keller
Die Geschossflächenanzahl ist ein wichtiger Faktor beim Hausbau

Die Geschossflächenzahl: Herzstück der Bauplanung

Die Geschossflächenzahl, kurz GFZ, spielt im Bauplanungsrecht eine zentrale Rolle. Sie misst das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche und wird in Dezimalzahlen angegeben.

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Bedeutung der GFZ

Die GFZ ist essenziell, um eine Balance zwischen Bebauungsdichte und Lebensqualität zu wahren. Sie legt fest, wie viele Quadratmeter Geschossfläche auf einem Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Damit sorgt sie für ausreichend Licht, Luft und Freiflächen in städtischen Gebieten und beeinflusst maßgeblich die Bebauung.

Einfluss der GFZ auf die Bauplanung

Als Bauherr sollten Sie die baurechtlichen Vorgaben in Ihrem Bebauungsplan überprüfen. Dieser gibt die maximale Geschossfläche vor, die auf Ihrem Grundstück zulässig ist. Zum Beispiel erlaubt eine GFZ von 0,8 auf einem 800 m² großen Grundstück eine Geschossfläche von insgesamt 640 m².

Eine höhere GFZ signalisiert eine höhere Bebauungsdichte, was den Grundstückswert steigern kann. Achten Sie jedoch darauf, die GFZ nicht zu überschreiten, da dies die Baugenehmigung gefährden kann.

Keller und GFZ: Das sollten Sie wissen

Im Allgemeinen zählen Keller nicht zur Geschossfläche, solange sie nicht als Vollgeschosse definiert werden. Ein Keller beeinflusst die GFZ also normalerweise nicht, es sei denn, er erfüllt bestimmte Kriterien, um als Vollgeschoss anerkannt zu werden.

Kriterien für die Einstufung eines Kellers als Vollgeschoss

Ein Keller wird als Vollgeschoss betrachtet, wenn er überwiegend oberirdisch liegt und bestimmte bauliche Merkmale erfüllt:

  • Höhe über der Geländeoberfläche: Die Decke des Kellers muss im Mittel mehr als 1,60 Meter über die Geländeoberfläche hinausragen.
  • Mindesthöhe des Raumes: Die Raumhöhe muss mindestens 2,30 Meter betragen, abhängig von den spezifischen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung.

Planungshinweise für Keller

  • Hanglagen: Bei Hanggrundstücken kann die Rückseite des Kellers vollständig über dem Erdboden liegen, was zur Einstufung als Vollgeschoss führen kann.
  • Landesbauordnungen: Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. Prüfen Sie deshalb die lokale Bauordnung Ihres Bundeslandes.

Auswirkungen auf Ihre Bauplanung

  • Keller als gewöhnlicher Keller: Ist der Keller kein Vollgeschoss, wird seine Fläche nicht in die GFZ einbezogen. Dadurch können Sie den Keller zusätzlich zur erlaubten Geschossfläche nutzen.
  • Keller als Vollgeschoss: Wird der Keller als Vollgeschoss eingestuft, zählt seine Fläche zur GFZ. Dies beeinflusst die zulässige Bebauungsdichte auf Ihrem Grundstück.

Ein gründliches Verständnis dieser Regelungen hilft Ihnen, die Nutzungsmöglichkeiten Ihres Baugrundstücks zu optimieren und Planungsfehler zu vermeiden.

Praktische Tipps für Ihre Bauplanung

Um das Potenzial Ihres Grundstücks optimal auszuschöpfen, sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Keller multifunktional nutzen: Ein nicht als Vollgeschoss eingestufter Keller kann vielfältig genutzt werden, etwa als Lager-, Hobby- oder Hauswirtschaftsraum.
  • Planung bei Hanglagen: Überlegen Sie bei Hanggrundstücken sorgfältig die Position des Kellers. Durch eine geschickte Gestaltung des Geländes können Sie die Einstufung als Vollgeschoss vermeiden.
  • Dachgeschoss flexibel gestalten: Planen Sie das Dachgeschoss so, dass es nicht als Vollgeschoss zählt. Dies bietet Ihnen mehr Flexibilität, da solche Geschosse nicht in die GFZ einberechnet werden.
  • Mehr Raum durch Staffelgeschosse: Staffelgeschosse ermöglichen eine große Wohnfläche, ohne die GFZ zu überschreiten. Sie haben geringere baurechtliche Anforderungen und schaffen attraktive Wohnräume.
  • Licht und Luft optimieren: Berücksichtigen Sie die Ausrichtung Ihres Hauses. Durch eine clevere Platzierung von Fenstern und Freiflächen erhöhen Sie die Lebensqualität und steigern den Wert Ihrer Immobilie.

Wenn Sie diese Aspekte bei der Planung Ihres Bauprojektes beachten, können Sie effizient und rechtssicher bauen und gleichzeitig den Genehmigungsprozess erleichtern.

Artikelbild: Maciej Czekajewski/Shutterstock

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