Gullis sind für Grauwasser tabu
Grauwasser außerhalb des Haushalts fällt bei vielen Gelegenheiten an. Typisch sind die Fahrzeugwäsche auf einem öffentlichen Platz oder einer Straße und beim Reisen mit dem Camp- oder Wohnmobil. Grauwasser entsorgen ist nur an speziellen Entsorgungsstationen erlaubt. In Deutschland gibt es über 7000 Stationen, die sich auf folgende Einrichtungen verteilen:
- Autobahnraststätten
- Campingplätze
- Kläranlagen
- Kleingartenanlagen
- Stellplätze
- Tankstellen
Grundsätzlich sind natürlich auch alle Privathaushalte und Gewerbebetriebe mit einem regulären Kanalanschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung potenzielle Entsorgungsorte.
Führt die Kanalleitung des Gullis ausschließlich Regenwasser, wird es in vielen Fällen direkt in ein Gewässer oder in ein Rückhaltebecken eingeleitet. Wird Grauwasser in einen solchen Gulli geschüttet, gleicht das dem Ausschütten oder Einleiten des Grauwassers direkt in einen Bach, Fluss oder See. Das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit „Abwasser unbefugt in oberirdisches Wasser eingebracht“ reicht bis zu 5000 Euro. Dazu zählt auch Regenwasser, das nach dem Fließen auf Hof- und Verkehrsflächen zu Grauwasser wird.
Informatives zum Gulli
Als Gulli zählt jede Schachtabdeckung im öffentlichen Raum, die dem Ablauf von Regenwasser dient. Während an den Straßenrändern und Rinnen vor den seitlichen Gehwegen meist rechteckige Gullis gesetzt sind, werden auf Flächen aus Asphalt, Beton oder anderen Befestigungen meist runde Gulli- oder Kanaldeckel montiert. Das liegt in erster Linie daran, dass runde Deckel nicht in den ebenfalls runden Schacht hineinfallen können. Außerdem lässt er einfach rollend bewegen und transportieren.